Zweite Verhandlungsrunde zu L-EGO am 8. Oktober 2014

14. Oktober 2014Von: WebredaktionThema: Tarif / Besoldung
L-EGO

Am 8. Oktober behandelten die GEW und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) in einer weiteren Verhandlungsrunde Fragen einer künftigen Entgeltordnung für Lehrkräfte (L-EGO). Schwerpunkt war diesmal die Eingruppierung derjenigen Lehrerinnen und Lehrer mit einem Hochschulabschluss, die weder eine Lehramtsbefähigung besitzen noch ein Lehramtsstudium absolviert haben. Wie immer war die TdL bemüht, in materieller Hinsicht den Status quo festzuschreiben. Deshalb hat sie auch die für diese Lehrkräftegruppen von der GEW geforderte erfahrungszeitabhängige Höhergruppierung bzw. einen tariflichen Qualifizierungsanspruch unter Hinweis auf die seinerzeitigen Einigungsstände zum TV-L abgelehnt. In systematischer Hinsicht will die TdL die Eingruppierung an den so genannten Vergleichsbeamten binden. Dazu soll hypothetisch die/derjenige Beamtin/Beamte ermittelt werden, die/der nach Ausbildung und Tätigkeit der auszuübenden Tätigkeit der angestellten Lehrkraft entspricht. Sodann soll der Besoldungsgruppe der/des hypothetischen Beamtin/Beamten eine Entgeltgruppe auf dem Niveau der heutigen Arbeitgeberrichtlinien zugeordnet werden. Das würde bedeuten, dass den Besoldungsgruppen A 13 bzw. A 12/A 12 a die Entgeltgruppen E 11 bzw. E 10 zuzuordnen sind. Die GEW hat sowohl die von der TdL vorgeschlagene Systematik als auch die vorgeschlagene Zuordnung von Entgeltgruppen zu Besoldungsgruppen abgelehnt. Für die GEW ist klar, dass der Besoldungsgruppe A 13 die Entgeltgruppe 13 entspricht. Gleiches gilt für die Besoldungsgruppe A 12/ A 12a, der die Entgeltgruppe 12 entspricht.

 

Es wurde vereinbart, dass die Verhandlungen Ende Oktober fortgesetzt werden.