Zur Erinnerung! Tarifvertrag Entgeltordnung-Lehrkräfte

29. Juli 2016Von: Birgit RettmerThema: Tarif / Besoldung
TV-L

Am 31.07.2016 endet die Frist für die Anträge auf Höhergruppierung gemäß der Entgeltordnung-Lehrkräfte, die zwischen dem dbb und der TdL in der Tarifrunde 2015 abgeschlossen wurde.

Die Möglichkeit der Höhergruppierung haben bestimmte Gruppen von Lehrkräften (einschließlich Vorschulklassenleitungen), die nicht über eine vollständige Lehrerausbildung verfügen. Viele Lehrkräfte haben inzwischen eine unverbindliche Anfrage an ihr Personalsachgebiet gestellt, ob für sie eine (verbesserte) Eingruppierung nach dem TV EntgO in Frage kommt.

Wer im Ergebnis dessen noch keinen schriftlichen Antrag gestellt hat, kann dies - im Zweifel nach vorheriger Rücksprache mit der GEW – noch bis Ende Juli fristgemäß nachholen.

Darüber hinaus erhalten bestimmte Gruppen von Lehrkräften ab dem 1. August 2016 eine sogenannte Angleichungszulage in Höhe von derzeit 30€ brutto bei einer Vollzeitstelle. Anspruchsberechtigte, die vor dem 1.8.2015 bereits bei der BSB beschäftigt waren, müssen die Angleichungszulage beantragen. Wer dies bisher noch nicht getan hat, hat dafür Zeit bis zum 31. Juli 2017.  Die Zulage wird dann rückwirkend gezahlt.

Die GEW wird im neuen Schuljahr genauer über die Angleichungszulage informieren.

Erholsame Ferien wünscht Birgit Rettmer, Tarifreferentin