Der anspruchsvolle Job der pädagogischen Fachkräfte im Sozial- und Erziehungsdienst muss in der Öffentlichkeit stärker wertgeschätzt werden. Dafür kämpft die GEW mit der Kampagne „Wir sind die Profis“.
Die GEW setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, die Sozial- und Erziehungsberufe aufzuwerten. Die Ziele sind, bessere Rahmenbedingungen für die soziale Arbeit zu schaffen, Kita-Qualitätsgesetze einzuführen, eine hochwertige Ausbildung für alle Sozialberufe und eine angemessene Finanzierung der Einrichtungen zu ermöglichen. Denn nur so bleibt das Berufsfeld attraktiv und junge Menschen können für die herausfordernde Tätigkeit gewonnen werden.
2009 und 2015 haben die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst durch beeindruckende Streiks schon erhebliche Verbesserungen erreicht. Freie und kirchliche Träger haben nachgezogen. Es gibt aber noch offene Forderungen und weiteren Nachholbedarf, um die Sozialberufe wirklich attraktiv zu machen.
Im Tarifabschluss 2015 war vereinbart worden, dass die Eingruppierungsregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst frühestens zum 30. Juni 2020 gekündigt werden kann. Wegen der Coronakrise und der anstehenden schwierigen Tarifrunde 2020, bei der es auch um die regulären Entgelterhöhungen im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst geht, haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes beschlossen, von diesem Kündigungstermin keinen Gebrauch zu machen. Wann die Kündigung ausgesprochen wird, steht derzeit noch nicht fest. Aber aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Unsere Forderungen bleiben aktuell.
Im Tarifinfo Nr. 1 der GEW Bund finden sich die Forderungen für die weitere Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Um was es nun in Hamburg geht, wird im Folgenden und im Hamburger Tarifinfo Nr. 1 zur Aufwertung des SuE 2022 erläutert, das sich im Anhang findet.
Hamburg hat für die Beschäftigten, die unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Kommunen fallen, eine Hamburger Variante, den Tarifvertrag AV-H. Bundesweit soll die Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes u. a. darin bestehen, dass es die Unterscheidung zwischen Normaltätigkeit und schwierige Tätigkeit nicht mehr gibt.
Für die SPA und Kinderpfleger*innen wird gefordert, sie alle von der S3 hoch in die S4 einzugruppieren. Für die Erzieher*innen wird gefordert diese von der S8a hoch in die S8b einzugruppieren.
In Hamburg sind die TV-AVH tarifgebundenen Beschäftigten, die bei den Kita-Trägern „elbkinder“, Rudolf-Ballin-Stiftung, Hamburger Schulverein v. 1875 e.V., Studierendenwerk Hamburg und in den Kitas des ASB arbeiten, schon in S4 bzw. S8b eingruppiert. Allerdings in S8b mit Absenkung der Stufen 5 und 6.
Somit scheinen diese beiden Hauptforderungen auf den ersten Blick nicht besonders attraktiv. Erst mit der weiteren Forderung, die Stufenlaufzeiten des Tarifteils SuE den Laufzeiten des allgemeinen Tarifteils anzugleichen, zeigt sich, dass auch in Hamburg eine Aufwertung durch diese bundesweit erhobenen Forderungen erfolgen kann.
Die Tabellen und Laufzeitvergleiche sind im Hamburger Tarifinfo Nr. 1 zur Aufwertung des SuE 2022 abgebildet, das sich im Anhang findet. Die zurzeit gültige Absenkung für Erzieher*innen beträgt in der Stufe 5 monatlich 180,-€ brutto und in der Stufe 6 monatlich 310,-€ brutto.
Die Stufenlaufzeitenunterschiede bedeuten im Ergebnis, dass für die SPA und Kinderpfleger*innen, die Endstufe, die Stufe der höchsten Bezahlung zurzeit nach 17 Jahren, wenn man mit Stufe 1 angefangen hat, erreicht hat, und für Erzieher*innen, wenn man mit der Stufe 1 angefangen hat, erst nach 22 Jahren. Aber bei der Angleichung an die Stufenlaufzeiten des allgemeinen Tarifteils wäre die höchste Eingruppierung schon nach 15 Jahren erreicht. Die Einzelheiten sind im Hamburger Tarifinfo Nr. 1 zur Aufwertung des SuE 2022 aufgezeigt.
Weitere Forderungen, wie zum Beispiel die Forderungen…
5. Anpassung der Eingruppierung der Kita-Leitungen an die vorhandenen Anforderungen. (z.B. gestiegene Komplexität des Verwaltungsaufwands),
6. Stellvertretende Leitungen verbindlich vorsehen und Festlegung der Mindesteingruppierung in die EG S 11a.; (wobei die Eingruppierung in Hamburg bei S13 beginnen müsste und anstelle des 30%igen Differenzzuschlages, die nächsthöhere Entgeltgruppe abhängig der Kinderzahl eingefordert werden müsste),
8. Rechtsanspruch auf Qualifizierung für alle Beschäftigten, z.B. von Kinderpfleger*innen und Sozialassistent*innen zu Erzieher*innen,
9. Qualität der Arbeit verbessern und Entlastung der Beschäftigten erreichen durch Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben, und Einführung von Entlastungstagen durch ein Konsequenzen-Management,
10. Anerkennung der Berufstätigkeit und der bei anderen Trägern erworbenen Berufserfahrung,
11. Qualifizierung und angemessene Vergütung für Praxisanleitung sowie die Ausstattung mit entsprechenden Zeitkontingenten,
sind in allen Kommunen Deutschlands erforderlich.
Da in Hamburg die kommunale Aufgabe der institutionellen Kindertagesbetreuung an private Träger vergeben wurde (auch die „elbkinder“ sind ein privater Träger, eine gemeinnützige GmbH in dessen Aufsichtsrat, die oder der jeweilige Sozialsenator/in mit entscheidenden Stimmrecht den Vorsitz hat), gibt es keine kommunal betriebene Kita. Könnten Forderungen, wie Nr. 8, 9 und 11 bei kommunal betriebenen Kitas durch entsprechende kommunale Gesetze oder Richtlinien durch die entsprechenden Kommunalregierungen umgesetzt werden, so würde dies in Hamburg nicht durch einen Tarifabschluss erreichbar sein. In Hamburg gelten bei den Kita-Trägern unterschiedliche Tarifverträge oder auch gar keine.
Die Hamburger Situation lässt die Durchsetzung einiger der genannten Forderungen durch Tarifverträge nicht zu, selbst wenn die Tarifvertragsparteien sich über solche Ziele einig wären. Die finanzielle Ausstattung der Kindertagesbetreuung ist in Landesrahmenverträgen geregelt. Denkbar wäre es für die tarifgebundenen Kita-Träger Ausnahmen/Besserstellungen/Abweichungen zu formulieren, aber in der Vertragskommission Kita herrscht das Konsensprinzip. Die nicht unter diesen Tarif fallenden Träger und auch die Träger ohne Tarifvertrag würden ebenfalls die entsprechenden Finanzmittel verlangen ohne diese gezwungenermaßen für die gleichen Ziele einsetzen zu müssen. Ähnlich verhält es sich mit dem Punkt der Forderung Nr. 9: Ausdehnung der Vorbereitungszeit, um mehr Zeit für die mittelbare pädagogische Arbeit zu haben.
Das Hamburger Beschäftigtenbündnis, finanziell unterstützt durch die Gewerkschaften, hatte durch das Mittel der Volksabstimmung nach Erreichen der ersten Stufe in Verhandlungen mit dem Senat eine Gesetzesvorlage erreicht, mit der das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz, KiBeG, um den § 16a „Verbesserung der pädagogischen Personalausstattung im Krippen- und Elementarbereich“ ergänzt wurde. Er schreibt vor, dass eine verbindlich einzuhaltende Personalstärke in Relation zur Anzahl der zu betreuenden Kinder einzusetzen ist. Für verbindlich einzuhaltenden Vorbereitungszeiten um Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit zu generieren, müsste ebenfalls das KiBeG ergänzt werden. Das kann ein Tarifabschluss in Hamburg nicht leisten. Gleiches gilt für die Forderung Nr. 11, die Personalausstattung ist im KiBeG geregelt und wird dann über den Landesrahmenvertrag für alle Träger verbindlich geregelt.
Zu den Forderungen, die den schulischen Bereich betreffen, ist für Hamburg festzuhalten, dass außer dem GBS-Bereich, alle anderen Tätigkeiten in Landesverantwortung stehen und die Bedingungen dafür im Tarifvertrag der Länder, TV-L geregelt werden müssen. Das mag bundesweit in einigen Ländern anders sein.
Zusammenfassend ist hervorzuheben, dass diese Tarifforderungen zwar nicht alle eins zu eins in Hamburg umzusetzen wären, aber dennoch einige dabei sind, durch deren Erreichen und Umsetzen auch die Kolleginnen und Kollegen in Hamburg eine Aufwertung erfahren würden. Wir erklären uns solidarisch mit allen Tarifforderungen und streiten für die Verbesserungen damit auch im TV-AVH für Hamburg, die beschriebenen Ziele erreicht werden können.
Im Anhang findet sich das Hamburger Tarifinfo Nr. 1 zur Aufwertung des SuE 2022.
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Hamburger Tarifinfo Nr. 1 zur Aufwertung des SuE 2022.pdf | 962.63 KB |