Grundsätzlich sollte vor der Beratung durch die GEW das Auskunftsersuchen an das Personalsachgebiet (Anlage B des BSB Schreibens „Neue Entgeltordnung Lehrkräfte“) erfolgt sein. Um eine möglichst genaue Einschätzung abgeben zu können, benötigen wir:
- die entsprechenden Informationen des Auskunftsersuchens
- Kopien der Abschlusszeugnisse (Diplom, Staatsexamen, Anerkennung ausländischer Abschlüsse etc.)
- eine Kopie des Arbeitsvertrages (bei mehreren den ersten und den letzten)
- eine Mitteilung, in welcher Schulform welche Fächer unterrichtet werden
- eine Kopie der aktuellen Bezügemitteilung.
Diese Informationen am besten per mail senden an Andreas Hamm, rechtsschutz@gew-hamburg.de. Nur falls die hierfür notwendige technische Ausstattung fehlt, bitte auf dem Postweg senden an Birgit Rettmer, GEW Hamburg.
Diese Beratung bieten wir ausschließlich für GEW Mitglieder an.