Tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Hansestadt unterrichten, werden seit dem 1.8.2015 nach der Entgeltordnung Lehrkräfte des TV-L eingruppiert.
Mit dem 3. Änderungstarifvertrag vom 2. März 2019, wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, die für Lehrkräfte mit einem Magisterabschluss deutliche Verbesserungen ergeben können. Bis zum 31. Dezember 2019 konnten diese Kolleg*innen laut Tarifvertrag nur eine geringere Entgeltgruppe erreichen als Lehrkräfte, die ihr wissenschaftliches Hochschulstudium mit einem Masterabschluss oder vergleichbaren Abschlüssen beendet haben. Seit dem 1. Januar 2020 ist dies aufgehoben. Magisterabschlüsse sind seit dem 1. Januar 2020 als wissenschaftliche Hochschulabschlüsse anerkannt und somit Master- oder vergleichbaren Abschlüssen gleichgestellt. Dies ist ein großer Erfolg, den die GEW in den erst im Januar 2020 beendeten Gesprächen erzielte.
Tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die einen Magisterabschluss erworben haben, können mit einem formlosen Antrag bei ihrer zuständigen Personalsachbearbeitung geltend ihre höhere Eingruppierung nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und Entgeltordnung für angestellte Lehrkräfte (TVEntgO-L) Entgeltordnung geltend machen. Zu beachten ist bitte, dass für den Antrag die tarifliche sechsmonatige Ausschlussfrist gemäß § 37 TV-L gilt. Ein Antrag auf eine höhere Eingruppierung rückwirkend ab dem 1.1.2020 muss also bis Ende Juni erfolgt sein. Rückwirkende höhere Eingruppierungen für vorherige Kalenderjahre sind nicht möglich.
In wenigen Einzelfällen kann es bei der Höhergruppierung zu finanziellen Nachteilen kommen, insbesondere, wenn ein Stufenaufstieg kurz bevorsteht und der Renteneintritt in absehbarer Zeit erfolgt. Mitglieder können sich daher zur Beratung an die GEW wenden.