Liebe Kolleginnen und Kollegen,
seit gestern Nacht steht das Verhandlungsergebnis fest. Die verdi-Spitze hat schon per Pressemitteilung von gestern Nacht, die für alle Kommunen außerhalb Hamburg erreichten Ergebnisse veröffentlicht. Auf der Bundesebene verhandelt verdi für die GEW mit und unterzeichnet auch im Auftrag der GEW das Ergebnis, wenn die GEW keine Einwände erhebt.
Hamburg hat für die Beschäftigten, die unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Kommunen fallen, eine Hamburger Variante, den Tarifvertrag AV-H. Dieser wird von verdi-Hamburg verhandelt und die GEW-Hamburg unterzeichnet das Ergebnis im Anschluss an die Verhandlungen (oder eben nicht).
Zusätzlich zu dem Tarifinfo, das ihr in den nächsten Tagen von der Bundes-GEW per Briefpost erhaltet, geben wir euch hier die Einschätzung aus Hamburg wie die Ergebnisse auf Hamburg übertragen werden könnten.
Aber ganz wichtig: Dieses Ergebnis gilt nicht (noch nicht?) für Hamburg. Es ist eine erste Bewertung für eine mögliche Übertragung auf die Hamburger Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst
Vorweg aber ein großes Dankeschön an Alle, die der Aufforderung zum Streiken gefolgt sind. – Nur dadurch, dass die Beschäftigten sichtbar wurden, gab es überhaupt ein Einlenken der Arbeitgeberverbände. Bis zum späten Nachmittag am zweiten Verhandlungstag standen die Verhandlungen auf der Kippe, da die Arbeitgeberseite nicht bereit war, nennenswerte Angebote zu machen. Im Raum standen weitere Streikvorbereitungen, dann aber nicht mehr nur an einzelnen Tagen, sondern über ganze Wochen.
Irgendwann gab es dann den Hinweis, dass am nächsten Tag weiter verhandelt werde. – Ohne den Eindruck der gezeigten Streikbereitschaft, also ohne euch, wäre es zu keinem Ergebnis gekommen.
In Hamburg sind die TV-AVH tarifgebundenen Beschäftigten, die bei den Kita-Trägern „elbkinder“, Rudolf-Ballin-Stiftung, Hamburger Schulverein v. 1875 e.V., Studierendenwerk Hamburg und in den Kitas des ASB arbeiten, direkt von einer Tarifeinigung, wenn sie auf Hamburg übertragen wird.
Eine höhere Eingruppierung hat es für keine der Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst gegeben. Aber es ist eine Zulage für die pädagogisch Tätigen in den verschiedenen Bereichen erzielt worden. Sie beträgt für die Entgeltgruppen S2 bis S11a 130,- Euro monatlich brutto bei Vollzeit und für die Entgeltgruppen S11b, S12, S14 und S15, die zur Fallgruppe 6 gehören 180,- Euro. Allerdings! > Kita-Leitungen fallen nicht unter die Fallgruppe 6, sie erhalten diese Zulage nicht.
Ergo Ergebnis 1: 130,- Euro brutto finanzielle Aufwertung der Erziehungskräfte
Die Forderung der Angleichung der Stufenlaufzeiten des Tarifteils SuE an die Laufzeiten des allgemeinen Tarifteils ist bundesweit erreicht worden. Dies würde auch in Hamburg eine Aufwertung bedeuten, denn das zusätzliche Jahr bei dem Wechsel von Stufe 2 zu 3 entfällt und ganz erheblich wichtig, die zusätzlichen zwei Jahre beim Wechsel von Stufe 4 zu Stufe 5 und die zusätzlichen drei Jahre beim Wechsel von Stufe 5 in Stufe 6 für Erzieher*innen, die in S8b eingruppiert sind, entfallen. Diese Verbesserung tritt allerdings bundesweit erst zum 01.10.2024 in Kraft.
Durch diese Angleichung wird nun auch im Sozial- und Erziehungsdienst im TVÖD die Endstufe „schon“ nach 15 Jahren erreicht und nicht erst im 23. Jahr der Tätigkeitsausübung.
In unserem vorherigen Hamburger Tarifinfo haben wir den Unterschied der Eurobeträge in den Stufen dargestellt.
Die Entgeltgruppe S9 erhält höhere Beträge (im Schnitt in allen Stufen ca. 68,- Euro brutto (für Vollzeit), so dass der Wechsel von S8b zu S9 auch in den ersten vier Stufen eine Erhöhung beinhaltet (Interessant zum Beispiel für Kolleg*innen, die zukünftig als koordinierende Erzieher*innen arbeiten)
Auf verschiedene Forderungen verteilt ging es um die Entlastung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst. Es ging um Verbesserung der Arbeitsbedingungen unter anderem der Personalschlüssel, Einstellung von weiteren Fachkräften, aber wie die stellvertretende Verdi-Vorsitzende in ihrem Statement sagt: …aber es ist ja auch klar, dass diese Themen gar nicht in einem Tarifvertrag geregelt werden können…
Darauf hatten wir auch schon in unserem ersten Hamburger Tarifinfo hingewiesen und sehen die gefundene Lösung als schwierigen Kompromiss, da jeder zusätzliche freie Tag zwar für die einzelne eine Entlastung bedeutet, aber wenn dafür keine Vertretung eingestellt wird, ergibt es eine höhere Belastung für die anderen Kolleg*innen.
Aber Belastungsausgleich sollte gefunden werden. Der erreichte Kompromiss (als erster Einstieg in die Entlastung) besteht darin, zwei Entlastungstage im Jahr einzuführen. Ab dem Kalenderjahr 2022 erhalten alle SuE Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts zwei Arbeitstage Arbeitsbefreiung. Zusätzlich können bis zu zwei Tage von den S2 bis S9 eingruppierten Kolleg*innen gegen die Zulage (siehe oben 130,- Euro) eingetauscht werden.
Ergo Ergebnis 2: Zwei (bis zu vier) Regenerationstage als Anerkenntnis der durch die Erziehungstätigkeit entstandenen Belastungen der Erziehungskräfte
Die Aufnahme der Berufsbezeichnung „Kindheitspädagog*in ist erreicht worden, in der Behindertenhilfe sind kleine Verbesserungen und für die Tätigkeit in Wohnheimen gibt es nun eine monatliche Zulage.
Für die Anleitung von Erzieher*innen-, Kinderpfleger*innen- und SPA-Auszubildende gibt es zukünftig für Erziehungsfachkräfte aus den Entgeltgruppen S8a und b, S9 und S11a eine monatliche Zulage in Höhe von 70,- Euro monatlich, wenn mindestens 15% ihrer Gesamttätigkeit für diese Aufgabe in Anspruch genommen wird. Eine Anrechnung auf die Personalausstattung konnte nicht erreicht werden.
Es werden zusätzlich zu den ggf. bestehenden gesetzlichen Regelungen im Rahmen der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderjahr 30 Stunden für Zwecke der Vorbereitung und Qualifizierung verwendet. Bisher waren es 19,5 Stunden, die aber trägerunterschiedlich eingesetzt worden sind um das vorhandene Personal zu qualifizieren.
Ergo Ergebnis 3: Gewisse Honorierung der Anleitungstätigkeit und Erhöhung der vorbereitungs- und Qualifizierungsstunden
Bis auf die für Leitungskräfte ebenfalls geltende Stufenlaufzeitverkürzung von 3 auf 2 Jahre beim Wechsel von Stufe 2 in die Stufe 3 und den zwei Entlastungstagen, beinhaltet diese Aufwertungsrunde keine weitere Aufwertung. Dies ist aber der ersten Aufwertungsrunde von 2015 geschuldet, als ausschließlich für die Leitungen von Kitas die Erhöhung um eine volle Entgeltstufe erreicht wurde.
Laufzeit dieser Regelung sind wieder fünf Jahre, so dass diese bis zum 31.12.2026 in Kraft sind und frühestens dann ein nächster Schritt einer weiteren Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst getan werden kann. Bis dahin werden wieder Forderungsdiskussionen in den Landesverbänden stattfinden. Doch zunächst steht nun der Hamburger Tarifabschluss an.
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hamburger_tarifinfo_nr._2_zu_aufwertung_des_sue_2022.pdf | 1.09 MB |