Wenige Tage bevor das Gesetz zur Tarifeinheit im Bundestag erstmals beraten wird, meldet der Tagesspiegel einen möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz. Er beruft sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Wir fordern das Gesetz zu stoppen!
Am 5. März wird im Plenum des Bundestags der Gesetzentwurf zur geplanten Tarifeinheit beraten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass nur der Tarifvertrag der Mehrheits-Gewerkschaft, d.h. der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Betrieb, gelten soll. Die Mitglieder einer Minderheits-Gewerkschaft wären somit tariflos.
Die GEW sieht darin vor allem Eingriffe ins Streikrecht, denn Streiks für eigenständige tarifliche Bedingungen, zu denen eine Minderheiten-Gewerkschaft aufruft, unterlägen dann der gerichtlichen Prüfung, ob der Streik verhältnismäßig wäre. Das kritisieren u.a. die DGB-Gewerkschaften Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), ver.di und GEW sowie der Deutsche Beamtenbund (dbb), die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und weitere Verbände.
Nun berichtet der Tagesspiegel über ein Gutachten, aus dem hervorgeht, dass das geplante Gesetz einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit darstellt und somit gegen das Grundgesetz verstößt. Laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags, von dem das Gutachten stammt, seien verfassungsrechtliche Bedenken insgesamt nicht von der Hand zu weisen. Die Kritiker, darunter die GEW hoffen nun, dass das Gesetz nun doch noch gekippt wird.
Fast 40.000 UnterstützerInnen haben bereits die gemeinsame Initiative von NGG, GEW und ver.di gegen das geplante Tarifeinheitsgesetz unterzeichnet. Schließ dich an! Weitere Infos unter http://www.gew.de/Tarifeinheitsgesetz_verstoesst_moeglicherweise_gegen_Grundgesetz.html
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Flyer Tarifeinheit | 165.71 KB |