Bevor die Erinnerung ganz verblasst, hat sich der Hamburger Arbeitgeber entschieden, seinen Tarifbeschäftigten mit der Maiabrechnung die im Februar mit vielen bunten Warnstreiks erkämpfte Tariferhöhung auszuzahlen. Die Zahlung der entsprechenden Teile der Tarifeinigung vom 2.März 2019 wird dabei unter Vorbehalt erfolgen. Grund dafür ist, dass die Redaktionsverhandlungen der Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der Länder bislang noch nicht einmal begonnen haben. Wichtige Detailklärungen sind daher noch nicht erfolgt. Die GEW informierte bereits, dass dieser Tarifabschluss sehr komplex ist. Insbesondere bedürfen beispielsweise die Regelungen zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes, also die Überleitung der Kolleg*innen in die sogenannten „S“-Tabellen, noch der redaktionellen Bearbeitung. Inwieweit in diesem Zusammenhang auch eine Chance besteht, dass die Ergo- und Physiotherapeut*innen im Hamburger Schuldienst bei einer tariflichen Aufwertung noch Berücksichtigung finden, ist derzeit nicht absehbar. Sollte in den redaktionellen Beratungen keine Lösung gefunden werden, ist in jedem Fall der Hamburger Arbeitgeber gefordert, hier für Gerechtigkeit unter den Beschäftigten zu sorgen.
Zur Erinnerung:
- rückwirkend zum 1. Januar 2019 steigen die Entgelte um ein Gesamtvolumen von 3,2 Prozent (mindestens 100€), bestehend aus einer Anhebung der Stufe 1 um 4,5 Prozent und der anderen Stufen um 3,01 Prozent.
- zum 1. Januar 2020 um ein Gesamtvolumen von weiteren 3,2 Prozent (mindestens 90€), bestehend aus einer Anhebung der Stufe 1 um 4,3 Prozent und der anderen Stufen um 3,12 Prozent.
- zum 1. Januar 2021 um ein Gesamtvolumen von weiteren 1,4 Prozent (mindestens 50€), bestehend aus einer Anhebung der Stufe 1 um 1,8 Prozent und der anderen Stufen um 1,29 Prozent.
- die Auszubildendenvergütung steigt insgesamt um 100 Euro in zwei Schritten von 50 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020. Sie bekommen darüber hinaus einen weiteren Urlaubstag (jetzt auch 30 Tage).
Dazu kommen:
- die Erhöhung der Angleichungszulage für angestellte Lehrkräfte von bisher 30 auf 105 Euro.
- die Angleichung der Gehälter im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder an das Niveau von Bund und Kommunen zum 1. Januar 2020
- Die Aufspaltung der bisherigen Entgeltgruppe 9 in zwei Entgeltgruppen E9a (ehemals „kleine E9“)und E9b. Die neue E 9b wird der „normalen“ EG 9 entsprechen. Die Entgeltgruppe EG 9a wird im Volumen der bisherigen „kleinen“ E9 entsprechen, verteilt auf nun 6 Stufen. Damit werden insbesondere Probleme bei Höhergruppierungen beseitigt.
Der Abschluss enthält darüber hinaus weitere strukturelle Verbesserungen, so auch eine Erhöhung der Garantiebeiträge bei Höhergruppierungen. Im Verlauf der Verhandlungen hatten die Arbeitgeber darauf bestanden, dass die strukturellen Verbesserungen teilweise finanziell kompensiert werden. Am Ende einigte man sich in den Verhandlungen darauf, dass die Jahressonderzahlungen vier Jahre lang auf das Niveau von 2018 eingefroren werden. Die Laufzeit beträgt 33 Monate.
Birgit Rettmer
Bild: Burkard Vogt / www.pixelio.de