Wann kommt das Geld?
Schon länger schauen die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder auf ihre Monatsabrechnungen. Wann endlich zahlt der Arbeitgeber die in der Tarifrunde TV-L erstrittene Erhöhung der Entgelte aus?
Zur Erinnerung: die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 28. März 2015 sieht eine Erhöhung der Tabellenentgelte wie folgt vor
a) ab 1. März 2015 um 2,1 %
b) ab 1. März 2016 um weitere 2,3 %, mindestens aber 75 Euro
Nunmehr hat das Personalamt informiert, dass die Auszahlung der erhöhten Entgelte erstmals im Juni erfolgen wird. Die Zahlungen im Juni werden neben dem Junigehalt also ebenso eine Nachzahlung für die Monate März, April und Mai beinhalten.
Wichtig! Wer mit spätestens Ende März aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist (z.B. Verrentung, Kündigung) muss bis zum 30. September 2015 einen Antrag im Personalsachgebiet stellen, um für den Monat März die Tariferhöhung zu erhalten.
Und was ist mit den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen?
Der Bürgermeister hat gleich nach der Tarifeinigung durch seinen Pressesprecher verkünden lassen, den Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen.
Notwendig ist dafür ein Gesetz. Dieses Gesetz wird aller Voraussicht nach erst nach der Sommerpause der Bürgerschaft verabschiedet werden, so dass die Besoldung nicht vor November 2015 erhöht wird. Genaueres wird man erst erfahren, wenn der Gesetzesentwurf der GEW vorliegt.