Infoveranstaltung zum Beamtenstreikverbot am 4. Februar 2019 um 17.00 Uhr, in der GEW, Rothenbaumchaussee 15, Raum A
Referent: Daniel Merbitz, Leiter des Bereichs Tarif- und Beamtenpolitik im Bundesvorstand der GEW
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
am 21. Januar 2019 beginnen in Berlin die Verhandlungen für die Tarif- und Besoldungsrunde 2019 für die rund 2,2, Mio Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder. Von ihnen werden nur die ca. 1 Mio. Angestellten für die Forderung der Gewerkschaften nach sechs Prozent mehr Gehalt im nächsten Jahr (mindestens 200 Euro) aktiv kämpfen können und direkt vom Tarifergebnis profitieren.
Die bundesweit etwa 1,2 Mio. Beamtinnen und Beamten im Landesdienst, darunter die rund 15.000 verbeamteten Lehrkräfte in Hamburg, dürfen selbst nicht streiken und sind darauf angewiesen, dass ihr Dienstherr die Tarifergebnisse übernimmt. Die Landesregierungen entscheiden dabei jeweils selbst, wie und zu welchen Bedingungen sie welche Tarifergebnisse in Beamtengesetze übertragen. Dass sie dies einseitig regeln, hat seinen Ursprung in den althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Hieraus leitet sich ebenfalls das zuletzt vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ab.
In der Vergangenheit hat Hamburgs erster Bürgermeister die Tarifabschlüsse zwar zeit- und wirkungsgleich für die verbeamteten Landesbeschäftigten übernommen, allerdings nur bezogen auf die prozentuale Entgelterhöhung. Strukturelle Verbesserungen im Tarifbereich, wie 2017 die Einführung einer weiteren Entgeltstufe in den höheren Entgeltgruppen, hat der oberste Dienstherr außen vor gelassen. Stattdessen werden bei jeder Besoldungserhöhung 0,2% des Tarifergebnisses für die Versorgungsrücklage einbehalten. Auch die Kostendämpfungspauschale besteht weiter. Noch ist zwar nicht absehbar, welche strukturellen Verbesserungen das Tarifergebnis 2019 enthalten wird, aber in jedem Fall werden verbeamtete Kolleginnen und Kollegen nicht auf ein adäquates Pendant ihres Dienstherren hoffen dürfen.
Für eine bessere Besoldung streiken dürft ihr nicht. Wird dies in Zukunft möglich sein? Was könnt ihr tun, um euch in der anstehenden Besoldungsrunde zu engagieren?
Hierüber möchten wir gern mit euch ins Gespräch kommen. Wir freuen uns, dass Daniel Merbitz, Leiter des Bereichs Tarif- und Beamtenpolitik im Bundesvorstand der GEW, uns über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenstreikverbot sowie zum weiteren Vorgehen der GEW und den Konsequenzen für die politische Arbeit, auch in der anstehenden Besoldungsrunde, informieren wird.
Wir freuen uns auf Dich!