Wie angekündigt zahlt die Hansestadt ihren Landesbeschäftigten nun die Coronaprämie aus. Die vollen 1.300€ erhalten dabei ausschließlich vollzeitbeschäftigte Kolleg*innen.
Aktuell erreichen uns viele Anfragen von Beschäftigten, die sich aktuell im Sabbatjahr befinden.
Das Sabbatjahr ist eine Form von Teilzeitbeschäftigung. Sowohl der Tarifvertrag über die Corona-Sonderzahlung als auch das entsprechende Gesetz für die Beamt*innen sehen vor, die Zahlung bei Teilzeit anteilig zu kürzen. Leider sind dort keine Sonderregelung für Ansparsituationen vorgesehen. Maßgeblich sind damit die rechtlichen Verhältnisse am 29.11.2021.
Entscheidend für die Berechnung der Sonderzahlung ist die mit dem Dienstherren bzw. Arbeitgeber schriftlich vereinbarte Arbeitszeit, nicht die tatsächlich geleistete. Mit der Beantragung und Bewilligung des Sabbatjahres wurde Teilzeit bewilligt, d.h. man arbeitet über den gesamten Zeitraum formal die vereinbarte verminderte Arbeitszeit, z.B. 75%. In der Ansparphase leistet man also Mehrarbeit (z.B. 25% bis zur Vollzeit). Diese Mehrarbeit wird anschließend in der Freistellungsphase ausgeglichen. Die rechtliche Arbeitszeit ändert sich dadurch nicht. Das hat zur Folge, dass die gezahlte Sonderzahlung während der Ansparphase nicht der tatsächlich geleisteten Arbeit entspricht. Allerdings: während der Freistellungsphase wird die Coronaprämie ebenfalls gezahlt, obwohl tatsächlich gar nicht gearbeitet wurde.
Mehr Infos zur Corona-Sonderzahlung finden sich hier.
Foto: Claudia Hautumm / pixelio.de