Eine Aufwertung bedeutet, die bestehende Entgeltordnung dahingehend zu ändern, dass die Beschäftigten aus dem Sozial- und Erziehungsdienst in höherwertige Entgeltgruppen eingeordnet werden. Um die Ablehnung zu verstehen, muss die Ableitung der speziellen Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst von der Eingruppierungstabelle des allgemeinen öffentlichen Dienstes nachvollzogen werden. Bundesweit fällt diese Betrachtung etwas anders aus, als in Hamburg. Nachstehend ist die Hamburger Situation beschrieben.
In Hamburg wurde die tariflich bezahlte Erzieherin im BAT/MTV in der Vergütungsgruppe BAT Vb geführt. Diese Vergütungsgruppe wurde ab 2005 in die TVÖD Entgeltgruppe E9 übergeleitet, mit der Einschränkung, dass als Endstufe die Stufe 4 (von 6 Stufen) erreicht wird. Als 2009 die spezielle Entgeltordnung SuE für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart wurde, konnten die Beschäftigten entscheiden, ob sie in der (kleinen) E9 des allgemeinen öffentlichen Dienstes bleiben oder in die S8 der speziellen Entgeltordnung SuE (in Hamburg mit geminderten Werten in der Stufe 5 und ohne Stufe 6) wechseln. Eine Aufwertung für diese Erzieherin würde in der allgemeinen Tabelle des öffentlichen Dienstes bedeuten, in der E9 bis einschließlich Stufe 6 aufsteigen zu können, bzw. in der speziellen Tabelle SuE in die Entgeltgruppe S10 überführt zu werden (der Wertevergleich zwischen E9 und S10 ergibt eine einigermaßen gleichwertige Bezahlung).
Die Kita-Schlichtungsempfehlung weicht dieser Aufwertung aus. Alle Beträge, die übertragen auf den allgemeinen öffentlichen Dienst, für die Erzieherin eine Bezahlung nach einer ungeschmälerten E9 entsprechen würden, hieße das Gehaltsgefüge des öffentlichen Dienstes zu stören, so die Arbeitgeberhaltung. Und eben genau an dieser geäußerten Konsequenz wird deutlich, dass die kommunalen Arbeitgeberverbände keine Aufwertung der Beschäftigten aus dem Sozial- und Erziehungsdienst vollziehen wollen.
Entsprechendes gilt für die KinderpflegerInnen und sozialpädagogischen AssistentInnen. Obwohl sie in vielen Kitas wie ErzieherInnen eingesetzt werden, soll die Entgeltgruppe nicht verlassen werden. Zwar wird eine prozentuale Erhöhung angeboten, aber die Aufwertung, die ihren Einsätzen als ErzieherInnen (ohne entsprechender Ausbildung) gerecht werden würde und durch die Überführung in die S6 (bisherige bundesweite Bezahlung für ErzieherInnen im Normaldienst) vollzogen werden könnte, wird ihnen verweigert.
Den Leitungskräften wird tatsächlich eine Aufwertung angeboten. Allerdings ist auch diese Aufwertung nicht ohne Makel. Leitungskräfte würden laut dem Schlichterspruch um eine Entgeltgruppe höher eingruppiert werden, müssten aber in der neuen Entgeltgruppe ihre bisher schon durchlaufenden Erfahrungsjahre der jeweiligen Erfahrungsstufe noch einmal neu durchlaufen.
Zusammenfassend erklärt Jens Kastner, Kita-Tarif-Experte der GEW-Hamburg: „Solange die Arbeitgeber mit Blick auf den allgemeinen öffentlichen Dienst keine Abweichung zulassen wollen, findet keine Aufwertung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst statt. Erst wenn die Arbeitgeber und Kommunen der Bildungs- Betreuungs- und Erziehungsarbeit in den Kitas den gleichen Wert zu sprechen, den die Bildungsarbeit an den Schulen hat und entsprechend vergüten, erst dann hat die Aufwertung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst stattgefunden.“
Am 13.08. findet der Verhandlungstermin zwischen den Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb und dem Verband kommunaler Arbeitgeberverbände, VKA, statt. Danach wird sich entscheiden, ob weitere Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt werden müssen und in welcher Form diese stattfinden.