„Die öffentliche Hand hat im vergangenen Jahr einen Überschuss von 38,4 Milliarden Euro gemacht. Dafür haben die Beschäftigten mit ihrer Arbeit die Voraussetzungen geschaffen, jetzt müssen sie an dieser Entwicklung beteiligt werden“ (Marlis Tepe)
Bei der Tarifrunde geht um mehr Geld für über zwei Millionen Beschäftigte. Das Geld für höhere Löhne ist da: Die Steuereinnahmen stiegen auch 2017 wieder stark – beim Bund um 4,1 Prozent, bei den Gemeinden um 6,7 Prozent. Zum vierten Mal in Folge erzielte der Staat damit einen Überschuss, im vergangenen Jahr in Höhe von 38,4 Milliarden Euro. Der Arbeitskreis Steuerschätzungen rechnet für die kommenden Jahre mit einer ähnlich dynamischen Entwicklung. Die Beschäftigten profitieren vom Aufschwung jedoch nur bedingt, denn durch die nach oben geschnellte Inflation betrug die Reallohnsteigerung 2017 nur 0,7 Prozent. Der öffentliche Dienst hat ohnehin Nachholbedarf: Dort liegt die Gehaltsentwicklung seit dem Jahr 2000 noch etwa vier Prozent hinter der Entwicklung der Tariflöhne in der Gesamtwirtschaft. Eine bessere Bezahlung im öffentlichen Dienst ist auch mit Blick auf den Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte notwendig.
Die GEW fordert außerdem, die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost des TVöD auf das Niveau der West- Kommunen anzuheben. Fast 30 Jahre nach der deutschen Einheit zahlen die Kommunen im Tarifgebiet Ost nur 75 Prozent der Sonderzahlung West. Bund und Länder vereinbarten für ihre Beschäftigten bereits eine schrittweise Angleichung bis 2020 beziehungsweise 2019. Darüber hinaus verlangt die Bildungsgewerkschaft die tarifliche Eingruppierung für angestellte kommunale Lehrkräfte im Geltungsbereich des TVöD, von denen die meisten an kommunalen Schulen in Bayern beschäftigt sind.
Die Beschäftigten wünschen sich den Gewerkschaften zufolge indes nicht nur eine faire Bezahlung, sondern gute Arbeitsbedingungen: eine aufgabengerechte Personalausstattung, wirksame Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und Entlastungen für ältere Beschäftigte. Nicht alle dieser berechtigten Anliegen können tariflich geregelt werden. Die Themen, die tariflich gelöst werden können, nehmen die Gewerkschaften in die Tarifverhandlungen mit. Einen Überblick über die Forderungen und darüber, was in der Tarifrunde möglich ist gibt es hier: Die Forderungen im Überblick.
Für die GEW ist der kommunale Bereich zwar vergleichsweise klein. Für die angestellten und indirekt auch die verbeamteten Lehrkräfte, also die beiden größten Mitgliedergruppen, wird mit den Ländern verhandelt. Der kommunale Abschluss gilt jedoch als „Leitwährung“ für die Länderverhandlungen im nachfolgenden Jahr. Die Metallbranche hat die Messlatte hoch gelegt: Dort einigte man sich jüngst auf eine Lohnsteigerung von 4,3 Prozent und ein Recht auf „reduzierte Vollzeit“. Das Thema Arbeitszeit wollen auch die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in den nächsten Jahren verstärkt angehen.
Die Verhandlungen beginnen am 26. Februar. An dem Treffen nehmen der Bundesinnenminister, die Spitze der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) sowie auf Arbeitnehmerseite die Verhandlungsführer von ver.di, GEW, GdP, IGBAU und dbb teil. Weitere Verhandlungsrunden sind für den 12./13. März und den 15./16. April geplant.