Schnell haben der Hamburger Senat und die Schleswig-Holsteinische Landesregierung auf eine Initiative des DGB Bezirk Nord reagiert, die am Wochenende von der Regierungskoalition auf Bundesebene für die Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes beschlossene Energiepreispauschale von 300 Euro auch an die Versorgungsempfänger*innen auszuzahlen. Das am Wochenende von der Regierungskoalition auf Bundesebene verkündete dritte Entlastungspaket sieht eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen des Bundes vor. Die Versorgungsempfänger*innen der Länder und der Kommunen wurden im entsprechenden Beschlusspapier nicht genannt. Der DGB Bezirk Nord hatte deshalb den Hamburger Senat und die Landesregierungen in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aufgefordert, entsprechende Regelungen zu treffen. Dies haben der Hamburger Senat und die Landesregierung in Schleswig-Holstein am Dienstag öffentlich zugesagt.
Dazu die Vorsitzende des DGB Hamburg, Tanja Chawla: „Hamburg hat hier schnell reagiert und eine Benachteiligung der Versorgungsempfänger*innen in Hamburg verhindert. Der Senat und die Bürgerschaft zeigen damit, dass sie die Versorgungsempfänger*innen im Blick haben.“
„Der Norden geht voran – und setzt damit bundesweit ein Zeichen“, mit diesen Worten begrüßt die Vorsitzende des DGB Nord, Laura Pooth, die Entscheidungen in Kiel und Hamburg: „Es wäre nicht vermittelbar, wenn die Versorgungsempfänger*innen des Bundes die Energiepreispauschale erhalten würden, die Versorgungsempfänger*innen in den Ländern und Kommunen aber leer ausgehen würden. Wir appellieren deswegen an die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern, sich diesem Weg anzuschließen. Die extremen Teuerungsraten treffen alle.“