Seit Mai erhalten die Kolleg*innen der Entgeltgruppe E9 und Beschäftigte des Sozial- und Erziehungsdienstes Post aus ihren Personalsachgebieten. Ihnen wird mitgeteilt, in welche Entgeltgruppe sie aufgrund des Tarifergebnisses in 2019 zum 1.1.2020 übergeleitet werden und wann entsprechend der nun geltenden Regelungen der nächste Entgeltstufenaufstieg erfolgen wird. Auch die entsprechenden Gehälter werden nun rückwirkend ab dem 1.1.2020 ausgezahlt. Auch die Nachzahlungen werden in der Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Die GEW legt den betroffenen Beschäftigten nahe, ihre Gehaltsabrechnungen gut zu prüfen. Für die Geltendmachung von Ansprüchen beginnt nun die sechsmonatige tarifliche Ausschlussfrist.
Zur Erinnerung:
Gemäß Tarifabschluss vom März 2019 sind rückwirkend ab 1.1.2019 die Beschäftigten aus der Entgeltgruppe E9s („kleine E9“) in die Entgeltgruppe E9a und die Beschäftigten in der Entgeltgruppe 9 („große E9) in die E9b in die E9a und E9b übergeleitet. Dies ist für die Kolleg*innen im Sozial- und Erziehungsdienst die Voraussetzung für die Überleitung in die neuen S-Entgeltgruppen ab 1.1.2020.
Die Überleitung der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes findet aufgrund der Tarifautomatik nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung des TV-L statt. Es gelten hier besondere Stufenlaufzeiten, die in einigen Stufen längere Verweilzeiten vorsehen. Deshalb kann es unter Umständen passieren, dass man in eine niedrigere Stufe übergeleitet wird, als man bereits in der E-Tabelle hatte. Für die Überleitung der Beschäftigten in die S-Tabellen wird ein Vergleichsentgelt gebildet. Übersteigt dieses das Entgelt der Stufe, in die man übergeleitet wird, erhält man dieses bis das Tabellenentgelt der S-Tabelle das Vergleichsentgelt erreicht bzw. überstiegen hat.
Die GEW Hamburg plant für den 21. September eine Informationsveranstaltung für unsere Mitglieder, die als Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst in die neuen S-Entgeltgruppenübergeleitet sind.
Wir gehen aktuell davon aus, dass wir sie gemäß der derzeit in Hamburg geltenden rechtlichen Bestimmungen zum Schutz vor Covid 19 – Infektionen als Präsenzveranstaltung unter Einhaltung der einschlägigen Schutzmaßnahmen durchführen können. Eine entsprechende Einladung werden wir im August an unsere Mitglieder versenden.
Birgit Rettmer, Tarifreferentin
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