In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) legten die Arbeitgeber ein Angebot vor, das auf Gewerkschaftsseite Kopfschütteln auslöste: Die erste Lohnerhöhung um drei Prozent erst ab Oktober 2023, weitere zwei Prozent ab Juni 2024 und dann bis Ende März 2025 keine dauerhafte Entgeltsteigerung mehr. Das lässt sich auch mit zwei Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 2.500 Euro nicht schönrechnen. Denn die helfen nur vorübergehend.
Die GEW kündigte daher an, die Warnstreiks bis zur dritten Verhandlungsrunde auszuweiten.
Dann müssen die Arbeitgeber ihr Angebot erheblich nachbessern.
Für so viele Dinge ist in der Krise plötzlich Geld da, auch für sozialpolitische Maßnahmen wie Wohngeld oder Bürgergeld. Aber, so meint Daniela Meyer, Erzieherin bei den Elbkindern: "Das alles darf nicht zulasten der Beschäftigten gehen! Denn auch wir Beschäftigte des öffentlichen Dienstes brauchen eine Einkommensentwicklung, die mit den weiter steigenden Preisen Schritt
hält. Wir brauchen faire Löhne für die gute Arbeit, die wir leisten. Wir brauchen mehr als nur Applaus dafür, dass das Land in Krisenzeiten durch unser überdurchschnittliches Engagement am Laufen gehalten wird. Und der öffentliche Dienst braucht attraktive Arbeitsbedingungen, um heute und für den anstehenden Generationenwechsel im öffentlichen Dienst, besonders in den Kitas motivierte und qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen."
Der letzte Tarifabschluss ist zu Coronazeiten zustande gekommen. Die kriegsbedingten Preissteigerungen des Jahres 2022 waren nicht vorhersehbar. Die letzte Gehaltserhöhung betrug im April 2022 gerade einmal 1,8 Prozent. Die Preiserhöhungen beliefen sich allein im Jahr 2022 auf über acht Prozent. Die Beschäftigten sind also schon mit einem erheblichen Kaufkraftverlust in
das neue Jahr gestartet. Nun haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt, das gut klingt, in Wahrheit aber zu Reallohnverlusten führt.
Die Arbeitgeber behaupten, dieses Angebot würde zu Gehaltssteigerungen um mehr als 10 Prozent führen – das ist eine Milchmädchenrechnung! Klar, wenn jeder Ende Mai 1.500 Euro steuerfrei bekommt, ist das bezogen auf ein Jahr ein ordentlicher Zuschlag. Aber es heißt nicht umsonst Einmalzahlung: einmal und dann ist es wieder weg! Die nächste echte Lohnerhöhung wollen die Arbeitgeber erst ab Oktober 2023 zahlen – und dann nur drei Prozent.
Fakt ist: Am Ende der Laufzeit von 27 Monaten wären die Gehälter im Schnitt gerade mal um 5,06 Prozent höher als im April 2022. Das ist angesichts der weiter extrem steigenden Lebenshaltungskosten zu wenig.
Den von den Gewerkschaften geforderten Mindestbetrag von 500 Euro lehnen die Arbeitgeber weiter rigoros ab. Sie wollen gar keine soziale Komponente, die dafür sorgen würde, dass die unteren Entgeltgruppen betragsmäßig genauso angehoben würden, wie die höheren. Ein klares „Nein“ der Arbeitgeber dazu, in schwierigen Zeiten finanzielle Notlagen zu vermeiden.
Stattdessen schlagen sie eine Erhöhung der Jahressonderzahlung vor, von der insbesondere die Beschäftigten in den oberen Entgeltgruppen profitieren würden, deren Jahressonderzahlungen zuvor besonders stark abgesenkt wurden. Die vorgeschlagene Anhebung der Jahressonderzahlung würde bewirken, dass eine Erzieherin in der Entgeltgruppe S 8a gerade einmal 0,43
Prozent brutto mehr im Jahr verdienen würde.
Die Gewerkschaften haben dieses Angebot daher einhellig als inakzeptabel bezeichnet. Ohne dass die Arbeitgeberseite deutlich nachlegt, wird es nicht zu einer Einigung kommen. Damit Bund und VKA den Ernst der Lage erkennen, wird die GEW gemeinsam mit den anderen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes bis zur dritten Verhandlungsrunde, die Ende März stattfindet, vermehrt zu Warnstreiks aufrufen. Es wird nicht immer einfach sein, den Eltern und der Öffentlichkeit zu erklären, warum das nötig ist. Aber einmal mehr sind es die Arbeitgeber, die durch ihre Verweigerungshaltung Streiks provozieren.
Das GEW Tarifinfo findest du im Anhang
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