Der Senat hat dem DGB den Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2022 zum beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren vorgelegt. Mit dem Gesetzesentwurf soll unter anderem die lineare Komponente des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Bitte beachtet hierzu die angefügte Mitgliederinformation des DGB im Anhang.