Bereits Ende Juli hat der Senat den Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der Hamburger Beamtinnen und Beamten beschlossen und an die Bürgerschaft weitergeleitet. Dort wurde er am 13. August in erster Lesung an den Haushaltsausschuss überwiesen.
Dieser hat ihn in der letzten Woche gebilligt, sodass aktuell davon auszugehen ist, dass die Hamburger Bürgerschaft das Gesetz am 11. September 2019 verabschieden wird. Aller Voraussicht nach wird daher die Auszahlung der Erhöhung (rückwirkend zum 1.1.19) mit den Oktoberbezügen erfolgen. Die GEW-Hamburg rät dazu, die Bezügemitteilungen genau zu überprüfen. Im Zusammenhang mit der Umstellung der Personalverwaltung auf das neue Personalmanagementsystem KoPers gibt es leider auch bei der Erstellung von Bezügeabrechnungen nach wie vor Probleme.
Demnächst wird die GEW Hamburg wieder aktuelle Besoldungstabellen auf unserer Homepage veröffentlichen und in der Geschäftsstelle zum Mitnehmen bereithalten.
Zur Erinnerung: rückwirkend zum 1. Januar 2019 steigen die Bezüge um 3,0 Prozent. Ab 1. Januar 2020 erhöhen sie sich dann um 3,2 Prozent und der der Abzug von 0,2 Prozentpunkten für den Aufbau der Versorgungsrücklage entfällt. Zum 1. Januar 2021 werden die Bezüge nochmals um weitere 1,4 Prozent steigen. Darüber hinaus erhöhen sich die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter sowohl im Januar 2019 als auch im Januar 2020 jeweils um 50 Euro. Sie erhalten ab 2019 einen Tag weiteren Urlaubstag.
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