Seit Anfang des Jahres bietet die GEW Hamburg wieder eine Renten- und Pensionsberatung für alle Beschäftigen im Schuldienst an. Hauptklagepunkt der Kolleg*innen: Das ZPD (Zentrum für Personaldienste) lehnt die vorläufige Berechnung der Pensionsansprüche immer häufiger ab und verweist stattdessen auf einen Online-Versorgungsrechner. Seit 2018 können künftige Ruhegehälter online berechnet werden. Nach der Anleitung der ZPD-Website ist die eigene Berechnung der Versorgungsbezüge ganz einfach. Alles was man braucht, heißt es dort, sind eine zeitliche Aufstellung der Tätigkeiten seit Schulabschluss und die aktuelle Bezüge-Mitteilung.
Jedoch: Ganz so einfach ist es nicht. Wer hat schon die Daten seiner beruflichen Tätigkeiten vollständig? Überdies ist die eigene Berechnung anhand der eigenen Daten meist unvollständig und nur selten fehlerfrei. Das kam spätestens bei der GEW-Beratung heraus. In der Regel verfügt nur das ZPD über die kompletten Daten allen Tätigkeiten der oder des Beschäftigten. Nur auf dieser Grundlage kann das Ruhegehalt tatsächlich korrekt berechnet werden.
Im Notfall hilft es der oder dem Kolleg*in auch nicht, sich die Pensionsbezüge von einem privaten Berater ausrechnen zu lassen (Mindest-Honorar: 100 Euro!). Denn nach unseren Erfahrungen ist auch dort eine korrekte Berechnung nicht garantiert. Über die kompletten Daten für eine korrekte Berechnung verfügt eben letztlich nur das ZPD.
Nach unseren Informationen hat das ZPD die Berechnungen der Versorgungsanwartschaften erheblich reduziert. Grund soll ein Personalmangel sein, wahrscheinlicher ist eine Personaleinsparung. Deshalb werden die Kolleg*innen gerne an den Online-Rechner verwiesen, oder die Berechnung dauert oft mehrere Monate. Häufig zu lang für Kolleg*innen, die kurz vor der Pensionierung stehen.
Die GEW Hamburg hat Gespräche mit den Verantwortlichen des ZPD geführt und wird sich künftig dafür einsetzen, dass Auskünfte zur Pensionsberechnung ab dem 55. Lebensjahr jedem zustehen.
Karin Hufert, GEW-Beratung „Gesund in den Ruhestand“
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