Der Tarifvertrag zur Hamburg-Zulage wurde unterzeichnet. Damit tritt die Regelung zum 1. August 2026 in Kraft.
Die Auszahlung der Hamburg-Zulage erfolgt für die anspruchsberechtigten tariflich Beschäftigten mit den August-Bezügen. Gleichzeitig werden die Ansprüche rückwirkend zum 1. Februar 2026 ausgezahlt.
Für die Beamt*innen kann die Übertragung der Hamburg-Zulage erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Besoldungsanpassungsgesetz erfolgen. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen sind, informieren wir über das weitere Verfahren.
Der GHV Hamburg arbeitet derzeit gemeinsam mit den zuständigen Stellen an der Umsetzung der neuen Regelungen. Detaillierte Informationen zu den anspruchsberechtigten Berufsgruppen, zur Abwicklung der Zahlungen sowie zum weiteren Vorgehen folgen nach den Sommerferien.
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Foto: Jamil Jalla

