Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung ist der GEW am 10. Juni zugesandt worden. Im Rahmen der Beteiligung wird er aktuell gesichtet und kritisch bewertet. Eckpunkte sind u.a.:
- Anhebung der Tabellenentgelte zum 1.4.2026 um 2,8 %, zum 1.3.2027 um weitere 2 % und zum 1.1.2028 um weitere 1 %,
- Einführung einer jährlichen Sonderzahlung in Höhe von 27,5 % eines durchschnittlichen Monatseinkommens ausschließlich für aktive Beamt:innen
- Streichung des Besoldungsergänzungszuschusses,
- Absenkung des Familienzuschlags für das dritte und weitere Kinder,
- rückwirkende Besoldungsanpassung zur Herstellung der Amtsangemessenheit der Alimentation durch einmalige Sonderzahlungen in Höhe von 17,5% der durchschnittlichen Bruttomonatsbezüge für das Jahr 2011 und 30% für das Jahr 2012.
Schon jetzt wird deutlich, dass hier ein Sparmodell als „solide Haushaltsführung“ deklariert wird, das vor allem auf Kosten der Versorgungsempfänger:innen erfolgen soll. In Hinblick auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geschieht dies frei nach dem Motto: „Ein gutes Springpferd springt nur so hoch, wie es muss.“
Anlässlich des Entwurfs erklärt Tanja Chawla, Vorsitzende des DGB Hamburg: „Der DGB begrüßt die angekündigte zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses. Damit wird die Tarifgarantie aus der Koalitionsvereinbarung des Senats umgesetzt.“
Grundsätzlich positiv bewertet der DGB darüber hinaus die angekündigte Verstetigung einer Sonderzahlung zur Sicherung einer amtsangemessenen Alimentation. „Kritisch sehen wir allerdings, dass die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger weiterhin von dieser Leistung ausgeschlossen bleiben. Dies ist zwar nach der aktuellen Rechtsprechung möglich, trägt jedoch weder zum Rechtsfrieden bei noch wird es der Lebensleistung der Betroffenen gerecht“, betont Chawla.
Tanja Chawla: „Auch die rückwirkenden Regelungen für die Jahre 2011 und 2012 werfen die Frage auf, ob der Senat damit tatsächlich Rechtsfrieden schaffen will oder ob vorrangig prozesstaktische Ziele im Zusammenhang mit den bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlagebeschlüssen des Verwaltungsgerichts Hamburg verfolgt werden. Für einen umfassenden Rechtsfrieden wären weitergehende Regelungen für die Jahre 2011 bis 2021 sowie eine Klärung des Umgangs mit den mehr als 8.000 anhängigen Klageverfahren erforderlich.“
Tanja Chawla macht deutlich: „Der DGB wird den Gesetzentwurf im Rahmen des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens sorgfältig prüfen und hierzu ausführlich Stellung nehmen. Nach einer ersten Bewertung besteht jedoch die Gefahr, dass Hamburg mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Vergleich mit anderen Ländern, insbesondere Schleswig-Holstein, erkennbar zurückfallen wird. Der DGB erwartet deshalb, dass der Senat die weitere Entwicklung im Bund und in den Ländern aufmerksam beobachtet und erforderlichenfalls Nachbesserungen vornimmt.“
Der DGB weist darauf hin, dass eine abschließende Bewertung erst nach Vorlage und Auswertung der vollständigen Unterlagen möglich ist. Bereits jetzt sei jedoch erkennbar, dass die Ungleichbehandlung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs im Vergleich zum Bund und den anderen Ländern zentrale Themen des weiteren Beteiligungsverfahrens sein werden.
Kritisch bewertet der DGB darüber hinaus, dass wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs bereits vor Beginn des beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahrens öffentlich bekannt geworden sind. Ebenso weist der DGB die Darstellung zurück, die Gewerkschaften hätten Forderungen erhoben, ohne Aussagen zu deren Finanzierung zu treffen. Fragen möglicher Mehrkosten und ihrer Finanzierung seien zu keinem Zeitpunkt Gegenstand von Gesprächen zwischen dem DGB und dem Senat gewesen.
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