Am 14. Februar 2026 haben sich die Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der Länder auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder geeinigt. Direkt danach hat der DGB den Hamburger Senat aufgefordert, dieses Ergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen zu übertragen.
Für uns ist klar: Was für die Tarifbeschäftigten vereinbart wurde, muss auch für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen gelten.
Das bedeutet konkret eine Erhöhung der Bezüge
• ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro,
• ab 1. März 2027 um 2,0 Prozent,
• ab 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent.
Für die Anwärter erwarten die Gewerkschaften folgende Festbeträge:
• ab 1. April 2026: 60 Euro,
• ab 1. März 2027: weitere 60 Euro,
• ab 1. Januar 2028: 30 Euro.
Zur Umsetzung braucht es jetzt ein eigenes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz. Das liegt aber noch nicht vor. Die GEW Hamburg erwartet den Gesetzentwurf für Mitte Mai. Danach werden die Gewerkschaften über ihre Spitzenverbände DGB und dbb beteiligt und können zum Entwurf Stellung nehmen. Geplant ist, dass die Bürgerschaft das Gesetz noch vor der Sommerpause berät. Nach Einschätzung der GEW ist mit einer Auszahlung der Erhöhung aber nicht vor dem Herbst zu rechnen. Das zeigt die Erfahrung mit solchen Verfahren. Die Zahlung würde dann selbstverständlich rückwirkend erfolgen.
Noch offen ist, wie der Senat die amtsangemessene Alimentation regeln will. Das ist ein wichtiger Punkt im Gesetzgebungsverfahren. Offen ist nach wie vor auch, was das genau für die Versorgung bedeutet. Hier wird der Umgang mit der 2025 letztmalig gezahlten Angleichungszulage von entscheidender Bedeutung sein. Der DGB fordert, diese Zulage zu entfristen und in die Besoldungstabelle einzubauen. Davon würden endlich auch die Versorgungsempfänger:innen profitieren.
Für die GEW Hamburg ist deshalb entscheidend: der Senat muss den Gesetzentwurf jetzt zeitnah vorlegen. Erst dann kann genau geprüft werden, ob das Tarifergebnis fair und vollständig auf die Hamburger Besoldung und Versorgung übertragen wird.

