Kurz nach Ostern haben die Redaktionsverhandlungen zum Tarifabschluss „Hamburg-Zulage / bürgernahe Dienstleistungen“ stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass es bei der Präzisierung der Bereiche, die von der Zulage profitieren sollen, noch Klärungsbedarf gibt. Entscheidend ist vor allem, dass die Anspruchsberechtigten ganz eindeutig benannt werden.
Mit einer Auszahlung der Zulage ist frühestens im Juni zu rechnen; erfahrungsgemäß kann es dabei allerdings auch noch zu Verzögerungen kommen. Klar bleibt: Kolleg:innen, die unter den Tarifvertrag „Hamburg-Zulage / bürgernahe Dienstleistungen“ fallen, erhalten die Zulage rückwirkend ab dem 1. Februar.
Zur Erinnerung: Die Hamburg-Zulage für bürgernahe Dienstleistungen war bereits im Herbst 2025 verhandelt worden, wurde auf Betreiben der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zunächst aber nicht vereinbart. Erst durch den gemeinsamen Druck der Gewerkschaften konnte sie in der Länder-Tarifrunde mit dem Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 durchgesetzt werden. Seitdem gilt: Für die im Zulagen-Tarifvertrag definierten bürgernahen Bereiche gibt es 100 Euro monatlich, im Sozial- und Erziehungsdienst 50 Euro. Zum 1. Mai 2027 steigen die Zulagen auf 115 Euro, im Sozial- und Erziehungsdienst auf 75 Euro. Als „bürgernah“ gelten (Stand Oktober 2025) u.a. schulische Ergo- und Physiotherapeut:innen und Beschäftigte der Schulsekretariate, allerdings keine Lehrkräfte. Der Arbeitgeber begründet dies damit, dass der Bürgerkontakt bei ihnen bereits durch die Berufsbezeichnung und das Studium prägend sei. Diese Position ist nicht nachvollziehbar und zeigt eine bedenkliche Willkür hinsichtlich der Definition von „bürgernah“.
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Foto: Jamil Jalla

