Kurz vor Ablauf der Erklärungsfrist teilte Finanzsenator Dr. Dressel mit, dass das mit den Gewerkschaften ausgehandelte Ergebnis zum Tarifvertrag über Zulagen zu „bürgernahen Diensten“ im Arbeitgeberverband, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) keine Zustimmung finde. Ein dort entwickelter Vorschlag reduziert die Zahl der Zulagenberechtigten enorm. So sollen danach weder schulische Ergo- und Physiotherapeut*innen noch Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst zulagenberechtigt sein. Der Mobilitätszuschuss für das Jobticket in Höhe von 15,75 Euro soll zwar bleiben aber statt im Tarifvertrag durch eine außertarifliche Zusage geregelt werden.
Die ursprüngliche Einigung sah vor, dass Beschäftigte, die „bürgernah“ arbeiten zum 1. Februar 2026 eine Zulage von 100 Euro im Monat erhalten sollten, Beschäftigte aus dem Sozial- und Erziehungsdienst sollten eine Zulage von zunächst 50 Euro. Die Zulagen hätten sich zum 1. Mai 2027 auf 115 Euro erhöht, für den Sozial- und Erziehungsdienst auf 75 Euro erhalten.
Die Gewerkschaften beraten aktuell, wie sie mit dieser Situation weiter verfahren.
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