Die GEW begrüßt den Vorstoß von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), ein Bundestariftreuegesetz auf den Weg zu bringen. GEW-Tarifchefin Annett Lindner sieht das Vorhaben als gutes Signal, übt aber auch Kritik.
Nachdem die Einführung eines Bundestariftreuegesetzes bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD angekündigt wurde, macht sich Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nun zügig an die Umsetzung. Der Gesetzesentwurf wurde am 22. Juli in die Ressortabstimmung der verschiedenen Ministerien gegeben.
„Wo öffentliche Gelder fließen, müssen Tarifverträge gelten.“ (Annett Lindner)
Annett Lindner, GEW-Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik, äußert sich grundsätzlich positiv zum Gesetzesentwurf: „Dass die Bundesregierung ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag mit dem Gesetzesentwurf nun umsetzen möchte, ist ein gutes Signal und ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Tarifbindung. Wo öffentliche Gelder fließen, müssen Tarifverträge gelten. Deshalb fordern wir schon länger ein Bundestariftreuegesetz.“
Rückenwind auch für Branchentarifvertrag in der Weiterbildung
Die GEW begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung auch mit Blick auf die Verhandlungen für einen Branchentarifvertrag in der Weiterbildung. In den Verhandlungen von GEW und ver.di mit der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbands BBB geht es um eine umfassende Tarifregelung für die Beschäftigten in den von der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern geförderten Weiterbildungsmaßnahmen. Die Verhandlungen werden am 2. September 2025 fortgesetzt. Lindner ist überzeugt, dass die Ankündigung des Bundestariftreuegesetztes dafür zusätzlich Rückenwind gibt.
GEW kritisiert hohen Schwellenwert
Einzelne Aspekte des Gesetzesentwurfs bewertet die GEW hingegen kritisch. So liegt der Schwellenwert für die Vergabe laut Gesetzesentwurf bei 50.000 Euro, bei Start-ups sogar bei 100.000 Euro. Demnach würden rund 27 Prozent der jährlich vom Bund vergebenen Aufträge doch nicht unter das Tariftreuegesetz fallen.
Hinzu kommt, dass die in früheren Gesetzentwürfen vorgesehen stichprobenartigen Kontrollen in dem nun vorgelegten Entwurf nicht mehr vorgesehen sind. Kontrollen sind aus Sicht der GEW aber wichtig, damit sich die Auftragnehmer auch an die Tariftreue halten und der Kostenwettbewerb zwischen den Anbietern künftig nicht mehr zulasten der Beschäftigten geht.
Beschäftigte in Integrationskursen nicht vergessen
Ralf Becker, im GEW-Vorstand für den Bereich Weiterbildung zuständig, mahnte zudem an, die Beschäftigten in den vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Integrations- und Berufssprachkursen nicht zu vergessen: „Im Gesamtprogramm Sprache leisten zehntausende hochqualifizierte Lehrkräfte einen unverzichtbaren Beitrag zur Integration von Menschen in die Gesellschaft und in den Beruf. Es darf nicht passieren, dass diese Lehrkräfte schlechter gestellt werden als die Kolleg*innen in den durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten Maßnahmen.“
Da hier keine öffentliche Auftragsvergabe stattfindet, sondern eine Trägerzulassung durch das BAMF und außerdem die Mehrheit der Beschäftigten auf Honorarbasis arbeiten, würde das Bundestariftreuegesetz hier nicht unmittelbar wirken. Dazu müssten zeitgleich die entsprechenden Verordnungen angepasst werden, so dass sie das Bundestariftreuegesetz in Bezug nehmen und auch für die Berechnung der Mindesthonorare zugrunde legen.

