In einen taz-Artikel vom 1.11 zum Thema Vollzeitstellen und Überlastung bei schulischen Lehrkräften wird die GEW mit der Aussage zitiert, dass „beispielsweise GymnasiallehrerInnen je nach Fach und Klasse auf einer Vollzeitstelle zwischen 21 und 26 Stunden pro Woche unterrichten“. Diese Aussage ist leider falsch wiedergegeben.
Schule
Eine wie ich, Jahrgang 1959 und seit 1991 im Hamburger Schuldienst, aber aus einem anderen Bundesland, verdient A12. Zeitgleich haben meine Hamburger Kolleg_innen ähnlicher Altersstufe immer A13 bekommen, für genau die gleiche Arbeit.
Seit 2003 gibt es für alle Neueingestellten nur noch A12 und Beförderungsstellen.
Mein Alltag als Klassenlehrerin, auch das bin ich durchgängig seit 1991, birgt sicherlich ganz andere Anforderungen als die der finanziell wesentlich besser gestellten Gymnasiallehrkräfte.
Kochkurse, Malwettbewerbe, Angebote zur Berufsorientierung: Unter dem Deckmantel der Bildungsförderung drängen Wirtschaftsunternehmen, Institutionen und Verbände massiv in die Schulen. Tatsächlich geht es den Akteuren um Werbung, Imagepflege und das Gewinnen neuer Kunden: Was einmal in den Köpfen der Kinder ist, wird langfristig Früchte tragen, so die Hoffnung der Lobbyisten.
Unternehmen in der Schule
Die NRW-Landesregierung plant eine Besoldungsreform und erfüllt damit die langjährige Forderung der GEW NRW nach A13 Z für Grundschullehrkräfte und Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I.
Jede Lehrerkonferenz kann und sollte sich eine Geschäftsordnung geben. Diese kann mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen beschlossen werden.
Frankfurt a.M./Berlin – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Ländern vorgeworfen, dass sie die Grundschulen sträflich vernachlässigt haben. „Die Länder haben sich zu wenig darum gekümmert, dass ausreichend Lehrkräfte ausgebildet werden. Schulleitungsstellen an Grundschulen sind teilweise über Jahre hinaus nicht besetzt worden.
Seit 2015 verstärkt die GEW Hamburg ihre Forderung nach A13 Z bzw. E 13 für alle Grund-und Mittelstufenlehrkräfte, die eine vollständige Lehrerausbildung mit erstem und zweitem Staatsexamen haben. Jetzt legen wir noch einmal nach und starten unsere Kampagne in Hamburg mit starker Unterstützung der GEW-Initiative „JA13!“ auf Bundesebene.
Welche Initiativen und Aktionen sind bereits gelaufen?
Über 600 PädagogInnen, TherapeutInnen, Eltern und andere Interessierte beteiligten sich am 6./7.10.2017 an der Fachtagung „Wie können SchülerInnen mit herausforderndem Verhalten gemeinsam mit anderen ihre Potentiale entwickeln?“ Die Tagung stand unter der Schirmherrschaft von Frau Ingrid Körner, der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen. Veranstalter waren das Hamburger Bündnis für schulische Inklusion, die Patriotische Gesellschaft, die GEW, die LAG Eltern für Inklusion und der Fachschaftsrat Lehramt der Universität Hamburg.
Liebe Kolleginnen und Kollegen an den Hamburger Schulen,
vom 27.11. bis zum 1.12.17 finden die Wahlen zur Lehrerkammer statt.
Die Lehrerkammer ist ein offizielles Beratungsgremium der BSB, das zu allen Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich des Schulwesens Stellung nehmen kann. Ihre Aufgaben sind im Schulgesetz festgelegt (s.u. §79 HmbSG). Man kann sagen, es handelt sich um eine Art offizielle „Mit-Erörterung".
In Hamburg besteht an den beruflichen Schulen ein ganztägiges, duales Bildungsangebot für neu zugewanderte Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Diese Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AVM-Dual) ist ein zweijähriger Bildungsgang, in dem Jugendliche den ersten oder mittleren Bildungsabschluss erwerben können. AVM Dual schließt eine integrierte Sprachförderung am betrieblichen Lernort ein. Jugendliche lernen nach einer mehrmonatigen Eingangsphase drei Tage in der berufsbildenden Schule und zwei Tage im betrieblichen Praktikum.
Am 28.8.17 vereinbarten die Fraktionsvorsitzenden der Senatsparteien Andreas Dressel (SPD) und Anjes Tjarks (GRÜNE) mit der Volksinitiative Gute Inklusion für Hamburgs SchülerInnen, in Verhandlungen über die Forderungen der Volksinitiative einzutreten.
Nach bisher insgesamt zwölf Stunden Verhandlung wurde deutlich, dass die von dem Volksabstimmungsgesetz vorgesehene Frist nicht ausreichen wird, um zu einer gemeinsamen Vereinbarung zu kommen, die einen Volksentscheid überflüssig machen könnte.
Die Schulbehörde hat Anfang des Jahres die seit 1971 bestehende Mustergeschäftsordnung für Lehrerkonferenzen aus dem Netz genommen mit dem Hinweis, alles wWesentliche sei im Schulgesetz geregelt. Das sehen wir von der GEW anders. Nur wer seine demokratiscehn Rechte kennt, kann sie wirksam ausüben.
Jede Lehrerkonferenz hat das Recht, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben. Dafür bieten wir Euch im Mitgliederbereich der Homepage eine Vorlage an . weiterlesen