Nach den Frühjahrsferien sollen Grundschulen, ReBBZ, sowie Abschlussjahrgänge an den weiter-führenden Schulen wieder im Wechselunterricht in Halbgruppen öffnen. Das hält die GEW für pädagogisch richtig.
Aktuell erreichen die GEW viele Berichte von Pädagog*nnen an Schulen, die berichten, dass sie zwar Impftermine bekommen, aber keine Arbeitgeberbescheinigung von der Schulbehörde, die dazu nötig ist. Einige Kolleg*innen, die vorausschauend von ihren Schulleitungen solche Bescheinigungen schon bekommen haben, werden geimpft.
Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hamburg, kommentiert:
„Zur Öffnung nach den Frühjahrsferien fordert die GEW dreierlei:
- Alle schulischen Beschäftigten und in der GBS aus den Bereichen, wo Öffnungen geplant sind, müssen sofort ein Impfangebot und die dafür notwendigen Bescheinigungen bekommen. Termine und Impfdosen sind ja offensichtlich vorhanden. Es kann nicht sein, dass die Impfungen jetzt an bürokratischen Hürden scheitern. Wer Schule öffnen will, muss jetzt die Voraussetzungen für Impfungen schaffen und ein geordnetes Verfahren auf den Weg bringen!
- Damit gesundheitsschützende Mindestabstände in den Schulen möglichst eingehalten werden können, darf zunächst nur Wechselunterricht in Halbgruppen angeboten werden, Das gilt auch für Vorschulklassen und spezielle Sonderschulen. Zudem muss die Schulbehörde verhindern, dass durch das Angebot einer wachsweichen „Notbetreuung“ die Schulen durch die Hintertür zu 100% gefüllt werden. Auch in der Früh-, Spät- und Notbetreuung müssen das Kohortenprinzip und Mindestabstände eingehalten werden können.
- Auch die noch fehlenden Jahrgänge brauchen eine Planung für den Wiedereinstieg in der Wechselunterricht. Das gilt besonders für die Jahrgänge 5 und 6 in den weiterführenden Schulen.“
© Foto: Thommy Weiss/Fotoart by pixelio.de
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