Die Behörde für Schule und Berufsentwicklung (BSB) und sechs Religionsgemeinschaften (evangelisch-lutherische Kirche, katholische Kirche, jüdische Gemeinde, muslimische Gemeinschaft u. a.) haben einen Bildungsplan-Entwurf für das Fach Religion zur öffentlichen Diskussion vorgelegt. In Hamburg, wo weit über 50 % der Bevölkerung keiner Religionsgemeinschaft mehr angehören, gilt es zu überprüfen, inwieweit auch die nichtreligiösen Weltanschauungen in dem neuen Bildungsplan Religion berücksichtigt werden. Der Arbeitskreis Philosophie und Religion der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nimmt deshalb Stellung zum Bildungsplan-Entwurf für das Fach Religion in der Grundschule:
1. Vermittlung von fachlichen Kompetenzen, aber nicht für Kinder aus religiös nicht gebunden Familien (S. 10 f.)
Der Bildungsplan-Entwurf stellt drei Kompetenzbereiche auf, die von vorneherein eine religiöse Sicht der Schülerinnen und Schülern voraussetzt. Die Textstellen im Einzelnen:
Dialogkompetenz soll gefördert werden „vor dem Hintergrund religiöser Überzeugungen sowie zur Wahrnehmung und Wertschätzung religiöser Vielfalt“.
Unsere Kritik: Wahrnehmungen und Wertschätzungen nichtreligiöser Vorstellungen werden hier gar nicht erst mitgedacht oder intendiert.
Urteilskompetenz zielt auf die Fähigkeit ab, Fragen „vor dem Hintergrund religiöser Überlieferungen und Überzeugungen“ zu reflektieren, um zu einem begründeten […] Urteil zu gelangen.
Unsere Kritik: Säkulare Vorstellungen werden auch hier als mögliche relevante und zu berücksichtigende Hintergründe vernachlässigt.
Orientierungskompetenz zielt darauf ab, „sich in und durch Religion zu orientieren“.
Unsere Kritik: Konfessionsfreie Kinder werden hier nicht nur diskriminiert, sondern auch in unzulässiger Weise überwältigt und auf religiöse Orientierungen verpflichtet.
Die Ausgrenzung nichtreligiöser Schülerinnen und Schüler wird aber besonders in den folgenden Teilkompetenzen deutlich:
- Nach Religionen fragen – Lebens- und Glaubensformen sollen verstanden werden, „[…] um die Relevanz für das eigene Leben und die Gesellschaft zu reflektieren“.
Unsere Kritik: Philosophische oder weltanschauliche Fragen von Kindern ohne religiösen Bezug werden übergangen.
- Nach Gott/Göttlichem/Transzendenz fragen – eigene Vorstellungen von „Gott, Göttlichem/Transzendenz“ und deren „Lebensrelevanz“ sollen entwickelt werden.
Unsere Kritik: Vorstellungen von einem Leben ohne Gott oder Transzendenz werden nicht berücksichtigt.
- Nach dem Menschen fragen – Beziehungen zu anderen Menschen und zu „Gott, Göttlichem/Transzendenz“ sollen in den Blick genommen und der Mensch „als Teil der Schöpfung verstanden“ werden.
Unsere Kritik: Fragen zur evolutionären Entstehung von Erde und Leben auf naturwissenschaftlicher Grundlage und ohne Schöpfungsvorstellung sind für den Unterricht hier nicht vorgesehen.
Die Kompetenzformulierungen setzen durchgängig eine Konfessionszugehörigkeit oder wenigstens ein religiöses Weltbild voraus. Konfessionsfreie Kinder werden so diskriminiert, denn ihre Vorstellungen und Perspektiven werden nicht miteinbezogen.
2. Regelanforderungen: Konfessionsfreie werden benachteiligt (S. 11f.)
Die Regelanforderungen am Ende der Jahrgangsstufe 4 (insbesondere im Bereich der Urteilskompetenz) sind vorwiegend an Kindern mit religiösem Hintergrund ausgerichtet. Kinder aus konfessionsfreien oder atheistischen Familien können den Regelanforderungen nicht gerecht werden, denn ihre weltanschauliche Sicht wird im Unterricht nicht angesprochen.
Hier einige Text-Beispiele (S. 12): Schülerinnen und Schüler
- beschreiben (religiöse) Vorstellungen und Praktiken und nennen exemplarisch mögliche Auswirkungen auf die (eigene Lebensweise)
- stellen an Beispielen dar, was ihnen an (religiösen) Vorstellungen und Praktiken wichtig ist
- formulieren mit Hilfe von (religiösen) Maßstäben, was für und gegen Denk- und Handlungsoptionen spricht
- formulieren mit (religiösen) Maßstäben, was sie selbst zu einem gelingenden Leben beitragen können
- nehmen die Schönheit der Welt wahr und erkennen sie als etwas Schützenswertes, für das jede/r verantwortlich ist
- erläutern anhand der konkreten Schöpfungserzählung einer Religion, dass sie die Welt als Geschenk versteht und welche Verantwortung daraus für den Menschen entsteht
Unsere Kritik:
Um den Regelanforderungen am Ende von Klasse 4 gerecht zu werden, sollen die Kinder ihre persönlichen Glaubens- oder Nichtglaubensvorstellungen im Unterricht äußern. Diese Form der Selbstoffenbarung greift auf unzulässige Weise in die Privat- und Familiensphäre der Schüler*innen ein. Dies wird im Bereich Dialogkompetenz sogar explizit formuliert: Die Schüler*innen sollen „Elemente ihrer (Familien-)Tradition, ihrer Religion, ihrer Religiösität oder sonstiger Lebensauffassungen“ benennen.
3. Lehrkräfte sollen keine weltanschaulich neutrale Rolle einnehmen (S. 6)
Lehrkräfte sollen gegenüber den Kindern auf „dialogischer Augenhöhe“ ihre „religiöse Positionalität“ zeigen und vermitteln.
Unsere Kritik: Wie sollten sich Lehrkräfte in ihrer dominanten Stellung als Autoritätspersonen gegenüber den Kindern ehrlicherweise in einen Dialog „auf Augenhöhe“ begeben können? Wie sollten Lehrkräfte, die ausdrücklich zu einer „religiösen Positionalität“ verpflichtet werden, Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und selbstbestimmten Denken anregen können? Der im Bildungsplan-Entwurf vorgesehene Religionsunterricht wäre somit das einzige Fach, in dem die Gefahr droht, dass die Kinder im Grundschulalter überwältigt und sehr einseitig beeinflusst werden. Denn nach diesem Entwurf wird eine ideologisch ungebundene und wertfreie Positionalität der Lehrer*innen ausgeschlossen.
4. Warum Religionsunterricht auch für Schüler*innen ohne religiöse Bindung? (S. 25f. *)
Der Religionsunterricht zielt durchgängig darauf ab, konfessionsfreien Schüler*innen religiöse Überzeugungen und Vorstellungen nahezubringen: „Fundierte Auseinandersetzung mit Religion setzt Kennenlernen voraus.“
Unsere Kritik: Für nichtreligiöse Kinder gibt es im Gegenzug keine religionsfreien Unterrichtsangebote bis einschließlich Klasse 6.
Behauptet wird zudem: Konfessionsfreie könnten sich ihre „eigenen Lebensfragen und Weltdeutungen“ nur auf der Grundlage von Kenntnissen über „konkrete Religionen“ entwickeln.
Unsere Kritik: Das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit, also das Recht keine Religion auszuüben (GG Art. 4), wird hier verletzt. Davon unabhängig sollte Religionskunde, also Kenntnisse über die wichtigen Religionen der Welt, Bestandteil des Unterrichts sein.
*) Rahmenplan Religion
Fazit
Ein gemeinsamer Religionsunterricht „für alle“, sollte den Anspruch erheben, alle Religionen und Weltanschauung zu umfassen und in dem Bildungsplan Religion entsprechend Rechnung zu tragen. Die GEW unterstützt alle Bemühungen zu einem gemeinsamen Unterricht über Werte, religiöse und säkulare Lebens Bedeutungen. Die GEW fordert daher, dass die Schulbehörde diesen Ansatz in der Überarbeitung der Bildungspläne insbesondere für die Klassen 1-6 verankert.