Stellungnahme der Fachgruppen Gewerbe und Handel zum SEPL-BS

25. Oktober 2013Von: Hajo LuukThema: Schule

Stellungnahme der Fachgruppen Gewerbe und Handel zum SEPL-BS

 

Es ist 28 Jahre her, dass in Hamburg zuletzt ein Schulentwicklungsplan für die berufsbildenden Schulen vorgelegt wurde. Die Notwendigkeit, das berufliche Schulwesen einer Vielzahl von veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und umzustrukturieren, ist unbestritten. 

Die im Referentenentwurf zum Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen (SEPL-BS) vorgesehenen Bildungsgangverlagerungen, Zusammenlegungen beruflicher Schulen und anderen Umstrukturierungen (wie z.B. Verwaltungsleitungen) bedeuten einen massiven Umbruch der Berufsschullandschaft in Hamburg.

Anders als beim Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden Schulen gilt in diesem Prozess nicht der Grundsatz „Keine Zusammenlegung gegen den Willen einer Schule“. Das kritisieren wir.

Nachdem nun u.a. die Stellungnahmen von 38 beruflichen Schulen vorliegen, wird deutlich, dass die Pläne in vielen Schulen grundsätzlich auf Zustimmung treffen. Jedoch sind in einigen Schulen auch entschieden ablehnende Haltungen den Fusionsplänen oder Teilen der geplanten Bildungsgangverlagerungen gegenüber festzustellen. Vereinzelt sind Stellungnahmen zum Veränderungsprozess von Schulvorstand und Lehrerkonferenz sogar gespalten. Die Erfahrungen früherer Zusammenlegungen zeigen klar, dass Fusionen gegen den Willen der Beteiligten nicht erfolgversprechend verlaufen.

Die GEW fordert das HIBB dringend auf, die vorgelegten Planungen in denjenigen Punkten, die auf Ablehnung gestoßen, sind zu überprüfen und einen Interessenausgleich anzubahnen. Es ist sicherzustellen, dass die Sichtweisen aller betroffenen Kollegien in den Prozess weitestgehend einbezogen werden. Das Know-How der in den Berufsschulen vor Ort tätigen KollegInnen heranzuziehen und zu erhalten, muss Priorität für das weitere Verfahren haben.

Ein weiteres wichtiges Erfolgskriterium wird sein, wie in der Frage der Ernennung von Schulleitungen fusionierter Schulen vorgegangen wird. Die GEW vertritt die Auffassung, dass Voten der Kollegien einzuholen und mit bindender Wirkung zu berücksichtigen sind.

Ein derart umfängliches Vorhaben wie der vorgelegte SEPL-BS kann nicht ohne ausreichende Ressourcen umgesetzt werden. Zwar werden personelle Mittel von je einer ½ Stelle pro Fusionsschule zur Verfügung gestellt, aber die vielfältigen zu bewältigenden Aufgaben in Bezug auf die Schaffung neuer räumlicher und curricularer Rahmenbedingungen bedürfen an vielen Fusionsschulen weit mehr personeller Ressourcen. Um in den Schulen einen dauerhaften Ausnahmezustand zu verhindern, müssen mehr Stunden zur Verfügung gestellt werden.

Der vorliegende Referentenentwurf orientiert sich stark an den vorgegebenen Rahmenbedingungen (Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden Schulen, Drucksache 19/8472 Reform der beruflichen Bildung in Hamburg, HIBB-Tranche u.a.). Daraus resultiert, dass der SEPL-BS im Wesentlichen lediglich eine Umstrukturierung darstellt, Visionen bezüglich der Frage, in welche Richtung sich die beruflichen Schulen inhaltlich-pädagogisch entwickeln sollen, bleiben unbeantwortet. Es ist unklar, wie ein „qualitativ und quantitativ hochwertiges Unterrichtsangebot“ (Referentenentwurf S.7) durch diesen SEPL-BS auch in Zukunft sichergestellt werden kann und wie dieses aussehen soll. Im SEPL-BS bleiben insgesamt folgende Fragen nach der Schulentwicklung unbeantwortet:

  • Was wird 2020 in den neu gebauten bzw. renovierten, größeren Schulen stattfinden?
  • Wie wird die Inklusion ausgestaltet sein?
  • Welche Rolle nehmen die Berufsschulen im Schulsystem über duale Ausbildung, Übergangsbegleitung und wenige vollschulische Bildungsgänge hinaus wahr?

Im Übrigen sei auch noch einmal auf die DGB-Stellungnahme verwiesen, die unter aktiver Mitwirkung der GEW entstanden ist.

http://tinyurl.com/o3bmm6c

Link zur DGB Stellungnahme