Die GEW unterstützt den Offenen Brief der GEW Betriebsgruppe der Fritz-Schumacher-Schule:
Sehr geehrter Herr Senator Rabe,
es ist an der Zeit, dass Sie auch von unserem Kollegium der Fritz-Schumacher-Schule eine Rückmeldung bekommen, wie es uns seit über einem Jahr im Kontext der Pandemiebekämpfung an unserer Schule geht.
Vorab sei festgestellt, dass wir uns den bereits zahlreich geschriebenen Stellungnahmen der anderen Hamburger Schulen uneingeschränkt anschließen. Wir hoffen zusammen mit den Kolleg*innen der anderen Schulen, dass Sie diese Rückmeldungen ernst nehmen und sich aktiv für eine entsprechende Problembewältigung sowie Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen an den Schulen einsetzen.
Auch wir waren erstaunt über Ihre Presseauftritte bis Weihnachten, in denen Sie immer wieder betonten, dass die Schulen sichere Orte wären und alles an den Schulen bestens liefe. Das Gegenteil war ja leider Realität an etlichen Hamburger Schulen, die mit massiven Corona-Ausbrüchen zu kämpfen hatten. Denn Ansteckungen finden in der Schule statt, auch wenn die Ergebnisse der Genomsequenzierung an der Heinrich-Hertz-Schule von Ihnen verschwiegen werden.
Mit unserer Stellungnahme wollen wir nun insbesondere auf vier Punkte näher eingehen:
1. Die Durchführung der Selbsttests an den Schulen
2. Die Impfungen für die Lehrkräfte
3. Das Maskenchaos
4. Die Quarantäneregelungen im Kontext der neuen Virusvarianten
1. Die Durchführung der Selbsttests an den Schulen
Nach Ende der Frühjahrsferien durften in Hamburg die Abschlussklassen wieder in Halbgruppen an die Schulen. Seitdem sind nun endlich auch die Schnelltests für die Schüler*innen und Kolleg*innen angekommen. Mit Erstaunen haben wir beobachtet, dass solche Tests in anderen europäischen Ländern schon seit Monaten gelebte Praxis waren.
Wie jede andere Schule auch haben wir seit Pandemiebeginn zahlreiche Schüler*innen in der Notbetreuung und zahlreiche Kolleg*innen, die diese Schüler*innen seit über einem Jahr betreuen.
Um die Logistik der Durchführung dieser Selbsttests durften sich die Schulen im Kontext der selbstverwalteten Schule selbst kümmern. Es wurden etliche Überstunden nach Feierabend und an Wochenenden eingelegt, um ein einigermaßen funktionierendes Testsystem zu konzipieren und umzusetzen.
Die Durchführung bzw. Begleitung der Selbsttestungen durch die Beschäftigten und in den Klassenräumen sehen wir als großes Problem an. Wir sind dafür nicht ausgebildet und es gehört nicht zu unseren Aufgaben, solche Tätigkeiten in der Schule zu verrichten. Alle Beteiligten sind in den Räumen während der Durchführung der Selbsttests ungeschützt.
Die Zahl der gelieferten Selbsttests scheint sehr knapp kalkuliert zu sein. Noch haben wir an unserer Schule die Schüler*innen nicht zu Klassenarbeiten einbestellt. Hier werden aber einige Termine zeitnah auf uns zukommen. Wir fragen uns, ob Sie den Mehrbedarf an Selbsttests mit eingeplant haben, wenn die Schüler*innen nun häufiger zum Schreiben von Klausuren in die Schule kommen werden?
Auch finden wir ein nur zweimaliges Testen der Schüler*innen in der Notbetreuung für nicht ausreichend, insbesondere dann nicht, wenn ein positiver Corona-Fall vorliegt. Vor dem Hintergrund der noch nicht angepassten Quarantäneregelungen an die B1.1.7-Mutante, halten wir diese Regelungen der Behörde für unzureichend.
Für die Schüler*innen der Regel- und der Internationalen Vorbereitungsklassen, die im Wechselunterricht zwei- bis dreimal pro Woche vor Ort sind, fordern wir auch ein zwei- bzw. dreimaliges Testen.
Insgesamt arrangieren wir uns, trotz aller unerfreulichen Umstände, mit den Notwendigkeiten, um unsere Schüler*innen und uns selbst so gut es geht zu schützen. Fakt bleibt aber, dass ungeimpfte Lehrkräfte ihre Schüler*innen bei den Selbsttests in den Klassenräumen begleiten. Die Schüler*innen sind aufgeregt, positive Testergebnisse ziehen eine Gruppendynamik nach sich, die aufgefangen werden will.
Alle diese Aspekte scheinen Sie bei der Einführung der Selbsttests an den Schulen wenig bedacht zu haben. Die Durchführung der nötigen Selbsttests an den Schulen, so wie sie im Moment umgesetzt wird, ist für die Beschäftigten mit weiteren Risiken und Belastungen verbunden. Es wäre nötig, dass Sie diese Problematik erkennen, offen ansprechen und zeitnah für Abhilfe sorgen.
Wir stellen uns die Frage, warum nicht jeder Schule ein/e dafür abgestellter Mitarbeiter*in aus dem medizinischen Bereich zur Verfügung gestellt wird? Da uns dieses Thema noch länger begleiten wird, bitten wir Sie ernsthaft zu überlegen, ob dies für eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung nicht dringend erforderlich wäre. Es werden gerade Milliarden an Coronahilfen ausgegeben. Die zusätzlichen Mittel, die eine solche notwendige und sinnvolle Maßnahme nach sich ziehen würden, sollten ebenfalls vorhanden sein.
Zudem stellt sich die Frage, wie ein "Schultag" zwischen Testen, lüften, Hygienevorschriften, Distanz, Präsenz etc. aktuell so aussieht und wem diese Art der Vor-Ort-Beschulung in dieser Form etwas bringt?
Ist dies wirklich zum Wohle der Schüler?
Ist da gerade an Lernfortschritt zu denken?
Entlastet diese Form der Präsenzbeschulung die Elternhäuser?
2. Die Impfungen für die Lehrkräfte
An unserer Schule ist noch niemand geimpft. Es ist für uns absolut nicht nachvollziehbar, dass Sie sich nicht massiv für eine Gleichstellung aller Beschäftigten im Schulbereich bzgl. der Impfreihenfolge einsetzen. Das würden wir von Ihnen erwarten. Wir wissen aus anderen Bundesländern, z.B. aus Hessen und Baden-Württemberg, dass dort mittlerweile alle Lehrer*innen, egal welcher Schulform sie angehören, ihre 1. Impfung bereits erhalten haben. Über die Staatsgrenzen hinaus sind z.B. in Österreich alle an Schule Beschäftigte bereits das erste Mal geimpft.
Unsere Schule hat keine angegliederte Grundschule, ist auch keine Schwerpunktschule. Trotzdem haben wir auch an unserer Schule etliche Schüler*innen, die einen diagnostizierten Förderbedarf haben und daneben etliche Schüler*innen, die aufgrund von verhaltensoriginellen Persönlichkeitsstrukturen größte Mühe bei der Umsetzung der Hygienevorschriften zeigen. Insbesondere diese Schüler*innen sind seit Pandemiebeginn häufig in der Notbetreuung und es ist schwer und teilweise unmöglich, zu ihnen den nötigen Abstand zu halten bzw. die nötige Umsetzung der Hygienevorschriften permanent zu kontrollieren.
Neben der Notbetreuung werden die Abschlussklassen seit dem 15.03.2021 im Wechselunterricht beschult. Die schriftlichen Prüfungen wurden und werden ohne Masken geschrieben, ebenso ohne Luftfilter in den Räumen, dafür aber bei knackig kalten Außentemperaturen.
Deshalb wäre es für JEDE allgemeinbildende Schule eine Grundvoraussetzung für den laufenden Schulbetrieb, dass das Personal so schnell wie möglich geimpft wird.
Mit der jetzigen Praxis überlassen Sie die Verantwortung auch hier den Schulleitungen. Wie Sie wissen, gibt es mehrere Kolleg*innen von anderen Schulen in Hamburg, die auch noch nicht an der Reihe gewesen wären, jedoch von ihren Schulleitungen unerlaubt eine Berechtigungsbescheinigung ausgestellt bekamen. Wir gönnen es jeder einzelnen Kollegin, jedem einzelnen Kollegen, dass er bzw. sie geimpft wurde, finden es jedoch keinen guten Weg, dass diese Praxis innerhalb der Kollegien für erhebliche Spannungen sorgt und die Schulleitungen in diese Situation bringt, entweder das Unverständnis des Kollegiums auf sich zu ziehen oder nicht rechtskonform zu handeln.
So wie sich unser Schulleitungsteam unermüdlich für uns einsetzt, um in dieser Situation möglichst gute und sichere Arbeitsbedingungen für uns alle zu schaffen, würden wir von Ihnen erwarten, dass Sie sich ebenfalls auf der politischen Bühne unermüdlich für sicherere Arbeitsbedingungen für Ihre Beschäftigten einsetzen. Immerhin haben Sie als unser oberster Dienstherr auch eine Fürsorgepflicht für uns als Ihre Beschäftigten.
3. Das Maskenchaos
Das ganze Pandemiejahr hindurch haben wir uns an der Schule mit selbst genähten Masken bzw. selbst gekauften Masken beholfen. Vor Weihnachten kam eine erste Lieferung von Ihrer Behörde. Diese anders aussehenden (gelochten) Masken sind aus FFP2-Material, erfüllen jedoch nicht die Qualitätsmerkmale von FFP-Masken.
Im neuen Jahr 2021 belieferten Sie die Schulen mit KN95-Masken, die ebenfalls nicht die Qualitätsmerkmale von FFP-Masken erfüllen. Diese KN95-Masken wurden der Freien und Hansestadt Hamburg von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung hat überraschend und kurzfristig den KN-95-Masken aus ihren eigenen Lieferungen die Zulassung als medizinische Maske entzogen.
Bis heute gab es von der BSB keine FFP2-Masken. Wir haben laut Aussage unserer Schulleitung seit dem 14.04.2021 die Möglichkeit, dass diese dezentral Masken anschafft und die Rechnung über die Mittel aus dem Infektionsschutzprogramm abgerechnet werden kann. Nicht klar ist den Schulleitungen, wann das Budget der einzelnen Schulen daraus erschöpft sein wird.
Warum funktioniert hier die zuverlässige Belieferung der Schulen mit zertifizierten und den Qualitätsmerkmalen entsprechenden FFP2-Masken nicht?
Warum wird auch hier die Verantwortung auf die Schulleitungskräfte abgewälzt?
Dieses Krisenmanagement Ihrer Behörde ist für uns unzureichend.
4. Die Quarantäneregelungen im Kontext der neuen Virusvarianten
Die wissenschaftlichen Ergebnisse, auf welche Ihre Behörde und das Gesundheitsamt die Handlungskette stützen, sind veraltet und beruhen auf der Ursprungsvariante von Sars-CoV2. Mittlerweile wird in 90% der Sequenzierungen die B1.1.7-Mutante nachgewiesen. Im Prinzip bräuchte man darauf nicht mehr testen, weil klar ist, dass fast nur noch diese Mutante grassiert. B1.1.7 ist ansteckender, das Virus bewegt sich schneller und weiter in den Aerosolen. Masken bieten nur dann einen sicheren Schutz, wenn sie Aerosole komplett abschirmen - wir haben bei uns noch kein Kind gesehen, bei dem die Maske so eng am Kopf anlag.
An unserer Schule gab es in der letzten Woche an zwei Tagen vier positive Schnelltests im neunten Jahrgang. Dabei waren Kinder, die sich nicht sehr gerne an die Hygienevorschriften halten - die Wahrscheinlichkeit, dass diese Schüler*innen andere Kinder oder Kolleg*innen infiziert haben könnten, ist also vorhanden.
Wir finden es unverantwortlich, Jahrgänge präsent zu beschulen, in denen positive Testergebnisse vorliegen. Solange Ihre Behörde nicht die Handlungskette auf die neue B1.1.7-Mutante angepasst hat, können wir an den Schulen nicht so weitermachen wie bisher. Erneut setzen Sie alle Beschäftigten und Schüler*innen einem erheblichen Risiko aus, dass Sie selbst nicht verantworten können.
An drei von acht Tagen weisen die Antigen-Tests eine Infektion nicht nach, nämlich an den Tagen vor Symptombeginn. Die Antigen-Tests schlagen erst an, wenn die toten Schleimhautzellen an die Oberfläche gelangen - dort wird dann das Virus-Antigen mit dem Stäbchen „abgekratzt“. Schon vor diesem Prozess (ca. 2-3 Tage) hat sich das Virus aber in den lebenden Schleimhautzellen repliziert - der Mensch ist dann ansteckend, selbst wenn der Antigen-Test negativ ist.
Nach positiven Schnelltests unterziehen sich die Schüler*innen den PCR-Testungen, in der Hoffnung, dass diese das positive Antigen-Testergebnis nicht bestätigen. Hoffnung ist aber leider der Grund, warum wir immer noch mitten in der Pandemie stecken, die gerade wieder so richtig Fahrt aufnimmt.
In der aktuellen Folge (84) des Podcasts „Coronavirus Update“ von den Virolog*innen Drosten/Ciesek wird für Schulen eine „Cluster-Quarantäne“ empfohlen, d.h.: sofern ein positiver Antigen-Test auftritt, wird das Cluster (also am ehesten der gesamte Jahrgang, weil die Abschlussjahrgänge in vielen verschiedenen Kursen unterrichtet werden, in Quarantäne geschickt, und zwar so lange, bis das negative PCR-Ergebnis vorliegt.
Sehr geehrter Herr Senator Rabe, wie die meisten Beschäftigten in unserem Berufsfeld fühlen wir in uns eine tiefe Verantwortung, eine Berufung, unseren Schüler*innen und ihren Elternhäusern gegenüber. Wir versuchen, unser Bestes zu geben und haben dies auch vom ersten Distanzlerntag angetan. Rückmeldungen aus unserer Eltern- und Schülerschaft bestätigen, dass unsere Bemühungen erfolgreich waren und sind. Mit unserem Distanzlernkonzept schaffen wir es, die Tagesstruktur unserer Schüler*innen aufrecht zu erhalten.
Viele unserer Kolleg*innen arbeiten jedoch am Limit, müssen neben den Schüler*innen auch eigene Kinder versorgt werden. Viele Kolleg*innen sind anderen familiären Belastungssituationen zusätzlich ausgesetzt. Mit schwingt immer die Sorge und die Angst, sich selbst zu infizieren und den Anforderungen nicht mehr gerecht werden zu können.
Sehr geehrter Herr Senator Rabe, wir fordern Sie auf, uns Kolleg*innen und alle Schüler*innen effektiv zu schützen und nicht zu warten, bis sich das Virus weiter verbreitet.