Jede Lehrerkonferenz kann und sollte sich eine Geschäftsordnung geben. Diese kann mit einfacher Mehrheit der abgegeben Stimmen beschlossen werden.
Die BSB hat die Mustergeschäftsordnung für Lehrerkonferenzen (aus dem Jahre 1975) in diesem Jahr aus dem Internet entfernt. Sie argumentiert, dass diese veraltet gewesen sei, sich mittlerweile alle Schulen eine Geschäftsordnung für ihre Konferenzen gegeben hätten und im Übrigen das Hamburgische Schulgesetz die nötigen Regelungen vorgebe. Die GEW hat allerdings nicht den Eindruck, dass Fragen einer Geschäftsordnung an allen Schulen Hamburgs eindeutig geregelt sind. Unsere Erfahrungen aus der Beratung zeigen, dass Kolleginnen und Kollegen, Schulleitungen hier inbegriffen, immer wieder nach Orientierung suchen. Der Gesamtpersonalrat Schulen warb bei der BSB daher für eine Neufassung der Mustergeschäftsordnung. Die BSB sieht dafür keinen Bedarf.
Daher legen wir als GEW jetzt eine Mustergeschäftsordnung vor (Stand Oktober 2017). Diese findet Ihr im Mitgliederbereich der Homepage.