Ab dem Schuljahr 2023/2024 werden in Hamburg neue Regeln für den Religionsunterricht in den allgemeinbildenden staatlichen Schulen gelten. Sie sind ab dem kommenden Schuljahr zur Erprobung freigegeben. In einer Stellungnahme zu Vocation und Religionsunterricht stellt die Lehrerkammer fest, dass die Zertifizierung der Lehrkräfte ein gesondertes Problem abbildet:
„Während jahrzehntelang in Hamburg die Vocationsurkunde nicht eingefordert wurde, soll jetzt der fehlende Zugehörigkeitsnachweis zu einem Unterrichtsverbot führen.
Die entsprechende Bestimmung ist Ende Februar 2022 durch ein Schreiben der BSB ausgesetzt worden, weil ganz offensichtlich der Unterricht nicht mehr hätte erteilt werden können. Religionslehrer:innen, die mit den entsprechenden Rechten auch unterrichten dürfen, sind ab sofort Mangelware, besonders vor dem Hintergrund, dass keine Lehrkraft zum Erteilen des Faches Religion gezwungen werden darf (HmbSG § 7 (2)). Die Erarbeitung der Rahmenpläne für das Fach Religion wurde von der BSB aber leider an die Glaubensgemeinschaften abgegeben. Abgesehen davon sehen wir es kritisch, dass Kolleg:innen benachteiligt werden.
In einer so multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft wie heute, empfinden wir dieses als nicht mehr zeitgemäß. Auch wenn der Hamburger Rufa einen besonderen Stellenwert hat, sollten Themen wie Religion, Ethik, Demokratie, Humanismus, Philosophie und auch Atheismus ganz gleichberechtigt ihren Raum in den Rahmenplänen (Kl. 1-6) finden. Das Recht auf Glaubensfreiheit (gleichbedeutend damit auch nicht glauben zu dürfen) gilt es zu schützen. Die Lehrerkammer setzt sich für einen religionskundlichen Unterricht ein, der einen gemeinsamen Wertekanon impliziert.“
Die vollständige Stellungnahme der Lehrerkammer findet sich im Anhang.
Weitere Infos zur Lehrerkammer finden sich unter http://lehrerkammer.hamburg.de/.
Foto: LK 2022
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