Die Schulbehörde und die Wissenschaftsbehörde haben eine Reform der LehrerInnenausbildung in Hamburg gestartet. Bisher gab es vier Lehramtsstudiengänge: Gymnasien, Sonderschulen, Berufsschulen sowie Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR). Von der Schulbehörde wird nun geplant, den bisherigen Studiengang für GHR in zwei Studiengänge aufzuspalten: einen für Grundschulen und einen für Stadtteilschulen.
„Als Gewerkschaft, die eine Schule für alle fordert, sind wir gegen eine weitere Aufspaltung der Lehramtsausbildung. Im Hamburger „Zwei-Säulen-Modell“ aus Stadtteilschulen und Gymnasien führen beide Wege zum Abitur, daher braucht es keine getrennte Ausbildung. So hat es bereits 2012 in Berlin eine „Expertenkommission Lehrerbildung“ unter Pisa-Forscher Jürgen Baumert vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung empfohlen. In Bremen und Schleswig-Holstein wurde ebenfalls, statt die Ausbildung zu trennen, das „Sekundarschullehreramt“ für beide Schulformen geschaffen. Die Rücksichtnahme der Schulbehörde auf die Gymnasial-Lobby ist nicht nachzuvollziehen“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.
Offen ist auch die Frage, mit welchem Einstiegsgehalt Grund- und StadtteilschullehrerInnen künftig starten werden. Bislang werden GHR-Lehrer anfangs nach A 12 besoldet, Gymnasiallehrer nach A 13.
„Die GEW erwartet von den Behörden, die Chance für eine gerechte und gleiche Besoldung nach A 13 auf Grundlage der Gleichwertigkeit der Ausbildung zu nutzen. Gleichlange Ausbildung und gleichlanger Vorbereitungsdienst müssen als logische Konsequenz eine gleiche Eingangsbesoldung nach A 13 für alle Lehrämter nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund ist eine Schlechterstellung der Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe 1 durch eine Besoldung nach A 12 nicht mehr hinnehmbar“, so Bensinger-Stolze abschließend.
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