Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD-Plattform

12. November 2018Von: WebredaktionThema: Schule
GEW HV

Teilweise wird an den Schulen über diese Plattform geredet, zudem ist sie für viele Lehrkräfte aus verschiedenen Gründen ein Ärgernis. Wie damit umgehen? Und verstößt sie nicht gegen geltendes Recht?

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz hat am 4. Oktober festgestellt, dass es die an ihn herangetragenen Beschwerden wegen des Portals nicht verfolgen kann, da es für Fraktionen der Bürgerschaft nicht zuständig sei. „Dies bedeutet nicht, dass die Fraktionen hier frei nach ihrem Belieben vorgehen können. So bestehen ein datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Fraktion sowie ein Anspruch der Betroffenen auf Löschung der Daten nach Maßgabe der Bürgerschaftlichen Datenschutzordnung. Die Betroffenen sind jedoch darauf angewiesen, ohne Unterstützung durch eine datenschutzrechtliche Beschwerdeinstanz ihre Rechte selbst gegenüber der verantwortlichen Stelle gerichtlich durchzusetzen.“

Die Schulbehörde weist darauf hin, dass die Nutzung des AfD-Portals durch SchülerInnen und Lehrkräfte rechtlich schwierig ist. So verpflichtet Paragraf 105 des Schulgesetzes Mitglieder in schulischen Gremien zur Verschwiegenheit. Lehrkräfte dürfen sich nicht zuerst mit einer Beschwerde an Parteien wenden, sondern müssen den Dienstweg nutzen, sonst gilt dies als Dienstpflichtverletzung. SchülerInnen könnten nach Paragraf 49 Schulgesetz disziplinarisch bestraft werden, wenn sie durch ihre Äußerungen den Schulfrieden gefährdeten.

 

  • GEW stärkt, berät und organisiert engagierte und betroffene Lehrkräfte

Die GEW schlägt ebenfalls vor, das AfD-Portal nicht zu nutzen. Statt sich an der Plattform „abzuarbeiten“ sollte die Debatte um das Portal dazu genutzt werden, sich in den Kollegien und/oder in den Schulklassen über die Bedeutung politischer Neutralität, die Gefahr von Rechtspopulismus und die Bedeutung politischer Bildung auszutauschen. Von Aktivitäten der AfD betroffene Lehrkräfte sind aufgerufen, sich an uns zu wenden, um ggf. auch rechtlich beraten und unterstützt zu werden.

Die GEW Bund hat in einem Artikel „Fragen und Antworten zu den Meldeportalen der AfD“ eine lesenswerte Handlungsorientierung für Lehrkräfte gegeben.

 

  • Haltung zeigen statt Zurückhaltung üben – im Unterricht, als Kollegium, als Schule

Bei einer Unruhe oder auch Unsicherheit über erlaubte Inhalte des Politikunterrichts im Kollegium wäre eine Diskussion z.B. auf einer Lehrerkonferenz eine Möglichkeit, das Wissen um die Möglichkeiten und Grenzen politischer Neutralität und parteipolitischer Einflussnahme auf die politische Bildung an Schulen u.a. an Hand der Rechtsgrundlagen zu stärken.

Auch eine Diskussion z.B. im PGW-Unterricht bietet sich an. So kann an Hand des Portals mit den Schülerinnen und Schülern über den Nutzen des Neutralitätsgebotes und die Grundlagen politischer Bildung – das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot geredet werden – und über die guten Gründe, warum diese in den Lehrplänen verankert sind. Wo beginnt und wo sollte eine einseitige Beeinflussung durch eine Partei enden?

Kommen Kollegien und/oder SchülerInnenvertretungen zu dem Schluss, dass sie sich offen gegen dieses Portal aussprechen wollen bieten sich Beschlüsse auf den Lehr- oder auch Schulkonferenzen an.

 

  • Engagierte Lehrkräfte und politische Bildung durch die Schulbehörde stärken

Die Versuche der AfD, Einfluss auf die Bildungspolitik zu nehmen, ist Ausdruck eines verstärkten Rechtspopulismus in unserer Gesellschaft, auf die von Seite der Politik mit einer Offensive für die politische Bildung zu antworten wäre. Die Schulbehörde sollte sich noch deutlicher als bisher hinter die Lehrkräfte stellen und bestmögliche Rahmenbedingungen für engagierte Lehrkräfte schaffen.