Ein Schuljahr voller Ideen und Ansätze geht zu Ende - die weitere Arbeit darf aber nicht zulasten der Lehrkräfte und Beschäftigten weitergehen. Es bleibt für die Schulbehörde und den Schulsenator Rabe viel zu tun, denn: Nach dem Schuljahr ist vor dem Schuljahr!
Ein kurzer Ausblick aus GEWerkschaftlicher Perspektive:
Bildungsplanentwürfe
Die Frist für die Möglichkeiten der Rückmeldungen zu den Bildungsplanentwürfen ist still und leise am 30. Juni ausgelaufen. Allein das Abendblatt wusste zu vermelden wie es weitergehen soll! Nun sind die Schulleitungen gefordert, bis zum 30. September die bei der Behörde eingegangenen Stellungnahmen auszuwerten und die Entwürfe erneut zu überarbeiten. An dem Zeitpunkt, an dem die Entwürfe in Kraft treten, soll trotz vielfacher Forderung nach zeitlicher Entzerrung und Transparenz festgehalten werden.
„Das Augenmerk muss nun neben den bereits vielfach kritisierten Punkten besonders auf den Arbeitsbelastungen der Lehrkräfte und aktuell auch der Schulleitungen liegen!“, betont Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg. „Die Überarbeitung den Schulleitungen und die Implementierung in den Schulen den Kollegien in dieser kurzen Zeit zusätzlich zu bestehenden Aufgaben aufzubürden und nicht für Entlastungen zu sorgen, entspricht nicht einem verantwortungsvollen Handeln eines Arbeitgebers. Neue Aufgaben erfordern zusätzliche Arbeitszeiten - wo kommen diese her?“, fragt Quiring. „In den Entwürfen selbst und der Art und Weise der Einführung liegt viel Sprengkraft, denn die Kollegien sind bereits an ihren Belastungsgrenzen. Die Bildungspläne werden in den Schulen keine Akzeptanz finden, wenn sie mit zusätzlicher Arbeit und hohen Belastungen daherkommen!“, schlussfolgert Yvonne Heimbüchel, stellvertretende Vorsitzende der GEW Hamburg.
Corona und Gesundheitsschutz
Die Mitte des Jahres ist überschritten, man blickt auf den Herbst: Luftfilter und schulische Testungen wurden ausgesetzt und somit werden auch keine Infektionszahlen erhoben. Corona ist deswegen aber nicht vorbei! Der schulische Muster-Corona-Hygieneplan muss schon jetzt an die zu erwartende Situation angepasst werden: Schutzmaßnahmen wie zumindest Testungen und Masken für die Beschäftigten und Schüler*innen müssen bereitgehalten werden, freiwillige Testungen von Schüler*innen und schulischen Beschäftigten nach den Sommerferien sollten wieder möglich sein. Als Konsequenz aus dem aktuellen Verwaltungsgerichtsurteil gegen Masken- und Testpflicht muss die Behörde die Testungen und die Maskenpflicht nun rechtssicher aufstellen.
„Wenn Schulschließungen, hohe Krankenstände und Überlastungen der Beschäftigten vermieden werden sollen, gehört dazu ein gut vorbereitetes, zeitig kommuniziertes, durchdachtes und realistisches Schutzkonzept“, so Heimbüchel. Schon jetzt werden Klassen und Gruppen zusammengelegt, um die hohen Krankenstände abzufangen. „Am besten wirkt ein auf jede Schule und jede Einrichtung konkretisierter Corona-Hygieneplan. Dienststellen- bzw. betriebseigene Gefährdungsbeurteilungen helfen, mit gezielten Maßnahmen Infektionen und somit Schul- und Kitaschließungen zu vermeiden.“
Besserstellung der Vorschullehrkräfte und der schulischen Ergo- und Physiotherapeut*innen
Trotz vielfältiger Aktionen der Kolleg*innen und der GEW in den Tarifverhandlungen und danach (zuletzt am 16.6. auf dem Rathausmarkt) und viel Unterstützung und Solidarität aus den Kollegien, geht das Schuljahr ohne die lang geforderte Besserstellung beider Berufsgruppen zu Ende. Vorschullehrkräfte und schulische Therapeut*innen sind in der Umsetzung der Inklusion besonders gefordert und haben sich, wie alle Kolleg*innen, den Herausforderungen in den letzten Jahren hochprofessionell gestellt. Trotzdem sind sie von den Verbesserungen in der Bezahlung von ihren Kolleg*innen abgehängt (JA13 in der Grundschule und die Einführung der SOE-Tabelle). Während die Sozialbehörde die Voraussetzung dafür schafft, dass die Therapeut*innen in den städtischen Kitas die gleiche Bezahlung wie die Erzieher*innen bekommen, kommen aus der BSB nur vorsichtige Bekundungen. „Die Vorschullehrkräfte und die schulischen Therapeut*innen brauchen dringend eine finanzielle Aufwertung. Sonst wird es die BSB auch nicht mehr gelingen, auf dem Arbeitsmarkt neue Kolleg*innen zu finden. Die GEW-Hamburg und die betroffenen Kolleg*innen werden hier am Ball bleiben“, so Bodo Haß, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg.
Faire Bezahlung und mehr soziale Sicherheit für VHS-Dozent*innen!
Die Hamburger Volkshochschule beschäftigt insgesamt etwa 1.650 Kursleiter*innen (VHS Jahresbericht 2020), darunter viele „arbeitnehmerähnliche“. Das sind die Kursleiter*innen, die mindestens die Hälfte ihres Einkommens aus der VHS-Tätigkeit bestreiten und deshalb in besonderer Weise von den Aufträgen der VHS abhängig sind. Diese arbeitnehmerähnlichen Kursleiter*innen sind von Gesetzes wegen besonders zu schützen. Die GEW und die Kursleitungen fordern nun nachhaltige und faire Bezahlung sowie mehr soziale Sicherheit für VHS-Dozent*innen, besonders für die arbeitnehmerähnlichen. Konkret sind das u. a. Honorarerhöhungen und Beteiligung der VHS an den Sozialversicherungsbeiträgen entsprechend den gesetzlichen Arbeitgeberanteilen für Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung), Mutterschutz und Unfallversicherung. Diese Versicherungen werden bisher von den arbeitnehmerähnlichen Kursleitungen allein getragen. Volkshochschulen in anderen Städten wie Bremen und Berlin haben dies längst umgesetzt oder mit ihren Kursleitungen vereinbart.
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