Die gesetzlich festgeschriebenen Klassenfrequenzen von 23 Schülerinnen und Schülern in den Jahrgängen 5 und 6 und 25 Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 der Stadtteilschulen, sowie von 10 bzw. 15 Schülerinnen und Schülern in den Basis- bzw. IV-Klassen werden mittlerweile regelhaft überschritten. Die wichtige und ohnehin anspruchsvolle Arbeit an den Schulen wird durch die scheinbare Unfähigkeit der Schulbehörde, die sich abzeichnenden Probleme rechtzeitig zu erkennen oder die vielen Warnungen und Hinweise aufzunehmen, extrem erschwert.
„Die regelhafte Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Klassenfrequenzen wirkt sich negativ auf die Qualität von Unterricht und somit auf das Lernen und Arbeiten an den Schulen aus. Die Überfrequenzen sind Folge einer kurzsichtigen Bildungspolitik und führen im Kontext vom Lehrerarbeitszeitmodell und Mangelausstattung der Inklusion dazu, dass sich die Hamburger Pädagoginnen und Pädagogen noch öfter in dem Dilemma sehen, die eigene Gesundheit gegen die Zukunftschancen der Schülerinnen und Schüler abwägen zu müssen“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende GEW Hamburg.
Die Gründe für neue Schülerzuweisungen an die Schulen sind Schülerinnen und Schülern, die aus den 4. Klassen in die Regelschule übergehen, Schülerinnen und Schülern, die vom Gymnasium abgeschult werden sowie Kinder aus zugezogenen Familien. Aber auch an den Gymnasien kommt es vor dem Hintergrund der „Abschulungen“ häufig zu Überschreitungen der Klassenfrequenzen, wenn hier im 7. Jahrgang Klassen zusammengelegt werden.
Die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler in den Klassenverband ist sowohl individuell, als auch für das soziale Miteinander eine große Herausforderung. Diese Schülerinnen und Schüler wieder aufzubauen und zu stärken ist neben den bereits bestehenden Aufgaben innerhalb der Klassengemeinschaft eine zusätzliche, große Herausforderung für Schülerinnen und Schüler sowie Pädagoginnen und Pädagogen. Die strukturelle Mangelversorgung der Inklusion und das Hamburger Arbeitszeitmodell, das nicht einmal die Stadtteilschulen mit ihren Besonderheiten kennt, bilden in diesem Kontext einen fatalen Rahmen. So bildet das AZM unzählige essenzielle Aufgaben wie z. B. die Zweitkorrektur von erstem und mittlerem Schulabschluss nicht ab. Daher ist es umso dramatischer, nun geltende gesetzliche Regelungen aufzuweichen und das überlastete System auch an dieser Stelle derart zu strapazieren. Die gesetzlich festgelegte Obergrenze flächendeckend zu überschreiten ist dazu eine Sparmaßnahme, die auch die Gegebenheiten vor Ort ignoriert: Klassen- und Fachräume sind nun z. T. schlicht zu klein, so dass z. B. Sicherheitsvorgaben in den Naturwissenschaften nicht mehr einzuhalten sind.
„Es ist dringend notwendig, transparent zu kommunizieren, wie sich die Schülerzahlen und Klassenfrequenzen perspektivisch entwickeln werden und Maßnahmen zu ergreifen, um die regelhafte Überschreitung der Klassenfrequenzen zu verhindern. So sollten die Schülerzahlen nicht festgeschrieben sein, sondern die Klassen sollten z. B. unter Frequenz starten (um z. B. in Regelklassen zwei Plätze für Kinder aus IVK freizulassen, damit diese jederzeit dazu kommen können). Außerdem sollte den Schulen bei diesen neuen Herausforderungen Unterstützung zukommen, um sie nicht wie üblich mit den Problemen unter dem Vorwand angeblich selbst verwalteter Schulen allein zu lassen“, so Bensinger-Stolze abschließend.