Corona verändert vieles in Schule - und nicht zuletzt den Blick auf die Notwendigkeit des Arbeits- und Gesundheitsschutzes!
So, wie sich allgemein die Vorgaben zur Hygiene an den pandemischen Verlauf anpassen, müssen in Schulen die Anpassungen mittels einer Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die Maßnahmen unter Mitbestimmung der Personalräte beschlossen werden. Doch was beinhalten coronabezogene Gefährdungsbeurteilungen und wie lassen sie sich adäquat durchführen? Wer sind die notwendigen Akteure bei der Gefährdungsbeurteilung und wo erhält man sinnvolle Beratung und Unterstützung?
Dass diese Fragen noch immer im Raum stehen, liegt daran, dass die Behörde keine systematischen Gefährdungsbeurteilungen mit Schwerpunkt Corona anschiebt. Es fehlen nicht nur Instrumente, sondern auch der Wille. Dabei ist es eine gesetzliche Pflicht!
Mit dem CARE-Paket spezial hat die Arbeitsgruppe Gesundheit der GEW einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und Klärung geleistet, indem sie die Gefährdungsbeurteilung als notwendiges und gesetzlich vorgegebenes Instrument veranschaulicht und verschiedene Instrumente vergleicht.
Mitglieder der AG werden das Ergebnis ihrer Arbeit vorstellen und gemeinsam mit den Teilnehmer Möglichkeiten der Durchsetzung diskutieren.
Datum: Donnerstag, 25.2.21, 17-19 Uhr
BEREITS AUSGEBUCHT
Die Zugangsdaten bekommt Ihr dann kurz vor der Veranstaltung zugeschickt.
Damit auch Fragen und Diskussionsbeiträge möglich sind, ist die Teilnehmer*innenzahl auf 30 begrenzt (nach Reihenfolge der Anmeldung)
Mit dieser Veranstaltung beginnen wir unsere online-Seminarreihe „Schule in der Pandemie“. Weitere Themen werden folgen, Ihr könnt uns auch gern thematische Anregungen schicken.