Bislang hat die Schulbehörde Preiserhöhungen für schulisches Mittagessen für alle Eltern stets ausgeglichen. Mit diesem guten Brauch der Kostenentlastung soll nun ab dem 1.Februar 2022 Schluss sein. Statt 3,50 Euro wird das Essen die Eltern dann 4 Euro kosten – eine Erhöhung um fast 15 Prozent.
Mindestens zwei Drittel aller Hamburger Kinder (das sind diejenigen ohne Anspruch auf ein kostenloses Schulmittagessen) sind von dieser Zuschusskürzung betroffen. Ganz besonders hart trifft dies die Schüler*innen, die die Sekundarstufe I besuchen und deren Eltern zuvor in der Grundschulzeit zum Berechtigungskreis der so genannten „Sozialstaffel“ gehörten. Diese bezuschusst Grundschuleltern je nach Einkommen (und Geschwisterbonus) beim schulischen Mittagessen – das Geld stammt aus Haushaltsmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg. Für etwa ebenso viele Kinder trägt der Bund die gesamten Kosten des Mittagessens aus dem „Starke-Familien-Gesetz“. Diese Zuschussquote in den Grundschulen führt bei den Jüngsten zu einer annähernd hundertprozentigen Essensbeteiligung.
Anders als in Berlin endet in Hamburg aber mit der Grundschulzeit diese soziale Bezuschussung des Mittagessens. Das bedeutet, dass Familien mit niedrigem Einkommen oberhalb der Grundsicherungsgrenze oder ohne Wohngeldanspruch ab der 5. Klasse sofort zu Vollzahlern werden und entsprechend die Teilnahmequote am Mittagessen beim Übergang in die Sekundarstufe 1 deutlich sinkt.
Die GEW vermisst bei dieser Entscheidung ein sozialpolitisches Augenmaß und befürchtet, dass der Senat das Ziel einer hohen Essensbeteiligung im Ganztag aus den Augen verloren hat. Die GEW fordert den Senat auf, die Sozialstaffel auch in der Sekundarstufe 1 anzuwenden, also in der weiterführenden Schule ab Klasse 5, damit alle Hamburger Kinder ein gesundes Essen im Ganztag erhalten.
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