Der Senat belügt bei der Berufs-und Studienorientierung die Bürgerschaft, bricht ein Versprechen und spart zu Lasten der Stadtteilschulen

03. Dezember 2014Von: PresseredaktionThema: Schule

Der Bürgermeister forderte in der Regierungserklärung vom 23.03.2011 unter dem Motto „Niemand soll verloren gehen“, dass möglichst alle jungen Menschen in Hamburg einen „ordentlichen Schul- und Berufsabschluss“ bekommen sollen. Die Berufs- und Studienorientierung ist ein Eckpfeiler in der Umsetzungsstrategie.

Zur Unterstützung der Berufs- und Studienorientierung sollten Berufsschullehrkräfte zusätzlich zum normalen Unterrichtsbedarf die Lehrkräfte an den Stadtteilschulen unterstützen. Heute müssten das Berufsschullehrkräfte im Umfang von 100 Stellen sein. Der Geschäftsführer des HIBB  erwähnte auf einer GEW-Veranstaltung am 12.11., dass aber nur 28 Stellen zusätzlich zum Bedarf an die Stadtteilschulen gekommen sind. Alle weiteren Berufsschulehrkräfte müssen aus dem Stellenbedarf der Stadtteilschulen finanziert werden. Der Senat sagt dazu etwas anderes. In der Antwort auf die kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Stefanie von Berg  wird ein Mehrbedarf von 63 Stellen zum 01.02.2014 dargestellt. Durch den Aufwachs hätten es dann zum 01.08.2014 83 Stellen sein müssen. Zu der Aussage des HIBB besteht eine Differenz von 55 Stellen.

Die Kolleginnen und Kollegen der Stadtteilschulen bestätigen diese Aussagen, so dass die Aussage von 63 Stellen als Mehrbedarf an Stadtteilschulen als Lüge gegenüber der Bürgerschaft bewertet werden muss.

„Da 55 Stellen auf den Bedarf der Stadtteilschulen angerechnet werden, entspricht das einer Einsparung von 55 Stellen an Lehrkräften. Diese Kürzung bricht das Versprechen des Senators während dieser Legislaturperiode bei den Schulen nichts einzusparen. Diese Einsparung geht eindeutig zu Lasten der Stadtteilschulen die durch die Inklusion ohnehin schon stark belastet sind“, kommentiert Anja Bensinger-Stolze, Vorsitzende der GEW Hamburg.

Hintergrund

Das Aufwachsen der Zahlen ist in der Drucksache 19/8472 festgelegt. Danach sollten Stellen, die durch die Reform der Berufsbildenden Schulen an den Berufsschulen frei werden, als zusätzlicher Bedarf an die Stadtteilschulen kommen. In der Drucksache 19/8472 sind zum 01.08.2014 100 Stellen ausgewiesen. Die Differenz von 17 Stellen ergibt sich aus der Verwendung dieser Stellen bei der Einrichtung der Jugendberufsagentur.

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