Die GEW begrüßt den Vorschlag der Betriebsgruppe der Gretel Bergmann Schule und gibt deren Aufruf wieder.
Im Anhang findet sich zudem eine "Ergänzung zur Stellungnahme der Betriebsgruppe der Gretel-Bergmann-Schule" von Januar 2021.
Liebe GEWler_Innen,
der vorliegenden Text ist ein Vorschlag der Betriebsgruppe der Gretel Bergmann Schule an unser Kollegium. Dienst nach Vorschrift ist von uns nicht gewünscht, aber wir sehen uns dazu politisch und zur Wahrung unserer Gesundheit genötigt, denn die allgegenwärtigen Klagen über den eklatanten Mangel an Arbeitszeit verhallen ungehört. Der Verweis, dass die Ressourcen an den Schulen nur richtig verwaltet werden müssten, ist zynisch.
Eine Betriebsgruppensitzung zu initialisieren, den Text zu diskutieren, abzustimmen, für die eigene Position zu werben und für einen entsprechenden Beschluss an der Schule in GeKo oder PV zu sorgen ist natürlich zeitaufwändig und ggf. emotional zusätzlich aufrührend. Aber still zu halten ist eine zerstörerische Alternative.
Sehr geehrter Herr Rabe,
sehr geehrter Herr Altenburg-Hack,
nicht erst seit Ausbruch der Pandemie sind wir Beschäftigte an Hamburger Schulen gezwungen, uns zwischen unserer psychischen und physischen Gesundheit auf der einen und der Verantwortung für den Bildungserfolg unserer Schüler*innen auf der anderen Seite zu entscheiden. Sie wissen um unsere Notlage seit Jahren und weigern sich, Abhilfe zu schaffen.
Mit Einführung des Arbeitszeitmodells 2003 werden über 40 zusätzliche Aufgaben nicht in der Verrechnung der Arbeitszeit berücksichtigt. Neben dieser Arbeitszeiterhöhung gehen mit dem Wandel zur inklusiven Schule ab 2009 systemische Unterfinanzierungen einher. Eine konzeptionell begleitete Digitalisierung der Hamburger Bildungseinrichtungen findet nicht statt.
Anstatt Empfehlungen der Wissenschaft zu folgen, werden Inzidenzwerte um das Vierfache nach oben geschraubt, Schulen im Regelbetrieb in vollen Klassenräumen ohne Lüftungsanlagen belassen, unzureichende präventive Schutzmaßnahmen empfohlen und Entscheidungen an sowie Verantwortung auf Schulen abgewälzt.
Die Bezugnahme auf eine zwischen Sommer- und Herbstferien erhobene Datenlage zeigt lediglich, wie rückwärtsgewandt und risikobereit, anstatt antizipatorisch sowie vor- und fürsorglich mit dem Gut der Gesundheit der Lernenden und Beschäftigten an Schulen umgegangen wird.
Wer in Zeiten einer globalen Pandemie mit hohen Infektionszahlen als Argument die Ermöglichung oder gar Wahrung der „Bildungsgerechtigkeit“ anführt, um einen schulischen Regelbetrieb mit zahlreichen Kontakten aufrecht zu erhalten, der sollte seinen warmen Worten auch wahre Taten folgen lassen. Denn Bildungsgerechtigkeit ermöglichen, heißt für pädagogisches Personal überhaupt erst einmal Zeit für außerunterrichtliche Tätigkeiten und für pädagogisches Arbeiten zur Verfügung zu haben. Anders ist es nicht möglich individuelles Lernen zu begleiten und individuellen Bedürfnissen, Sorgen und Entwicklungen von Heranwachsenden gerecht zu werden. Schule verkommt sonst zu einer reinen Aufbewahrungsanstalt ohne Lebens- und Schulkultur.
Wer es mit der Bildungsgerechtigkeit und der Zukunft von Schülerinnen und Schülern ernst meint und nicht nur versatzstückhaft daherredet, der wirkt kurz-, mittel- und langfristig auf massive Veränderungen der (seit 2003 unveränderten) LehrArbVO hin, um seiner Fürsorge gegenüber den an Schulen Beschäftigten und Lernenden gerecht zu werden und Fehlentwicklungen zu korrigieren.
Wir fordern in Sinne unserer Gesundheit und des Bildungserfolgs unserer Schüler_innen schon lange erfolglos eine spürbare Arbeitsentlastung in Form von zunächst zwei WAZ als pauschale Anerkennung der Unzulänglichkeit der LehrArbVO, eine Evaluation der selbigen, getrennte Zuweisung der SL-F-Zeiten an Schulen, etc.
Wir sehen uns daher gezwungen, folgenden Beschluss zu fassen:
Wenn nicht bis zum 01.02.2021
• den Äußerungen von GEW und GPR zu entnehmen ist, dass sich Ihre Haltung zu Fragen der Arbeitszeitverordnungen und des Gesundheitsschutzes geändert hat,
• die umfassende Mehrarbeit der Kollegien anerkannt und für spürbare Entlastung gesorgt wird,
werden wir
1. nur noch dienstliche Geräte zur Verrichtung dienstlicher Tätigkeiten nutzen
2. uns bei der Verrichtung unserer Tätigkeiten strikt an die Arbeitszeitverordnungen halten.
Wir teilen mit Ihnen das Wissen darum, dass die von uns angedrohten Konsequenzen im Normalfall keine Auswirkung auf den Arbeitsalltag haben sollten, sie in Hamburg aber zu einer Implosion der Beschulung führen werden. Über Jahre haben wir aus Verantwortung gegenüber den uns Anvertrauten Abstriche bei unserer Gesundheit gemacht. Nun sind wir dazu nicht mehr bereit und halten diese Eskalation auch im Sinne der künftigen Schülerschaft für geboten. Wir tragen keine Verantwortung für die aus einem Dienst nach Vorschrift resultierenden Folgen. Das Informationsschreiben an die Eltern werden wir mit freundlicher Unterstützung der Rechtsberatung der GEW formulieren.
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