Zu Recht dürfen sich unsere Kolleginnen und Kollegen der Grund- und Mittelstufe mit A 12 bzw. Entgeltgruppe 11 über diesen Beschluss der Bürgerschaft freuen. In einem Stufenplan mit Festbeträgen von 150 und 300 Euro in den nächsten zwei Jahren werden sie am 1. 8. 2023 in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet, und zwar mit der Zulage, die Gymnasial- Berufsschullehrkräfte und Sonderpädagogen schon lange haben. Diesen Erfolg schreibt sich die GEW zu Recht auf ihre Fahnen.
Dazu ein kurzer Rückblick: Lehrerbesoldung basiert immer auch auf der Lehrerausbildung und wie diese bewertet wird. Mitte der sechziger Jahre begann in der Bundesrepublik endlich eine Diskussion um die Lehrerausbildung mit dem Ziel einer gleichlangen universitären achtsemestrigen Lehrerausbildung für alle Schulstufen und Schulformen mit Referendariat. Umgesetzt haben das nur die Bundesländer Hamburg und Bremen. Und Hamburg hat daraus auch die besoldungsrechtliche Konsequenz gezogen und die Lehrkräfte der Grund- und Mittelstufe nach A 13 besoldet. Und zwar ab 1973. Näheres dazu in meinem Artikel in der HLZ 9-10/17.
Die GEW konnte alle Versuche abwehren, diesen Zustand zu ändern und die Besoldung auf A 12 abzusenken, bis die CDU mit der Schill - Partei eine Koalition einging. Die beendete den Hamburger Sonderweg und legte die Eingangsbesoldung ab 2003 wieder auf A 12 fest. Alte GEW Kämpfer haben damals gefragt: Wieso habt ihr das nicht verhindert? Ich erinnere mich genau, dem Aufruf zu einer Protestversammlung zur Anhörung im Personalamt sind nur die davon direkt betroffenen 250 Referendare gefolgt. In der GEW war die Bedeutung der Hamburger Lehrerbesoldung nicht mehr gegenwärtig. Die Folgen dieses bildungspolitischen und besoldungsrechtlichen Eingriffs haben wir unsere Mitglieder damals nicht ausreichend vermitteln können.
Das änderte sich erst mit der erneuten diesmal bundesweiten Reform der Lehrerausbildung durch die Einführung der achtsemestrigen Masterstudiengänge für alle Lehramtsstudiengänge. Und hier hat die GEW es dann richtig gemacht. Im bundesweiten Geleitzug hat die GEW Hamburg eine Kampagne „A 13 für alle“ gestartet. Und zwar mit allen gewerkschaftlichen Mitteln. Von Rechtsgutachten, Klagen, Hintergrundgesprächen, Pressearbeit, Verhandlungen mit der BSB und dem Senat bis hin zu öffentlichkeitswirksamen Aktionen z. B. vor dem Rathaus. Auch hier war das beileibe kein Selbstgänger. Gestartet 2017 gibt es den Erfolg nun 2021. Es hat sich gezeigt: Dauerhafter Druck ist erfolgreich. Im nächsten Schritt geht es nun darum, für die angestellten Lehrkräfte diese besoldungsgesetzliche Regelung in eine tarifvertragliche zu gießen. Die GEW ist dran.
Andreas Hamm