Nachdem Schulleitungen zweier spezieller Sonderschulen Eltern darüber informiert haben, dass sie aufgrund fehlenden Personals die Beschulung ihrer Schüler*innen nicht mehr vollständig sicherstellen können, hat sich Schulsenatorin Ksenija Bekeris irritiert gezeigt. Die GEW Hamburg ist ebenfalls irritiert – über die Reaktion der Schulbehörde.
„Dass die Schulpflicht gilt und jedes Kind und jede*r Jugendliche einen Anspruch auf angemessene Beschulung hat, steht überhaupt nicht zur Debatte“, sagt Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg. „Aber die Behörde muss die personellen Voraussetzungen schaffen, damit die Schulen diesen Anspruch unter sicheren und fachlich verantwortbaren Bedingungen erfüllen können. Eine Anweisung allein schafft keine Schulbegleitungen und ersetzt kein fehlendes Personal.“
Die Situation an den speziellen Sonderschulen ist kein plötzlich aufgetretenes Einzelproblem. Seit Jahren weisen die GEW Hamburg und unter anderem der Kreiselternrat der Sonderschulen auf die strukturelle Unterausstattung hin. Viele Schüler*innen benötigen intensive Unterstützung, Pflege oder enge individuelle Begleitung. Gleichzeitig wurden die Personal- und Bedarfsplanungen nicht ausreichend an diese veränderten Anforderungen angepasst, Stellen bleiben unbesetzt und Schulbegleitungen werden gekürzt oder nicht bewilligt.
Das gefährdet nicht nur eine verlässliche pädagogische Förderung, sondern erhöht auch die gesundheitlichen Risiken für besonders vulnerable Schüler*innen und die Beschäftigten. Die von der GEW beauftragte COPSOQ-Befragung des pädagogisch-therapeutischen Fachpersonals hat die hohen physischen Belastungen an Sonderschulen deutlich gemacht.
„Wenn Schulleitungen feststellen, dass sie eine sichere und fachlich verantwortbare Beschulung mit den vorhandenen Ressourcen nicht mehr durchgehend gewährleisten können, ist das ein ernstes Alarmsignal“, sagt Bodo Haß, stellvertretender Vorsitzender der GEW Hamburg. „Wer Verantwortung für Schüler*innen und Beschäftigte trägt, muss auch benennen dürfen, wenn die dafür notwendigen Bedingungen fehlen. Die Behörde muss auf dieses Signal mit konkreter Unterstützung reagieren.“
Die GEW Hamburg fordert gemeinsam mit dem Bündnis für zukunftsfähige Schulen, alle Fälle, in denen beantragte Schulbegleitungen gekürzt oder abgelehnt wurden, umgehend einer zweiten Prüfung zu unterziehen. Veränderungen bei der Schulbegleitung müssen fachlich begründet und eng mit Schulen, Beschäftigten und Familien abgestimmt werden.
Darüber hinaus fordert die GEW eine grundsätzliche Neuregelung der Personalbedarfe an den speziellen Sonderschulen. Die tatsächlichen Unterstützungs- und Pflegebedarfe der Schüler*innen müssen Grundlage der Ausstattung sein. Dazu gehört auch der Einsatz fester Pflegefachkräfte an den Schulen.
„Schulpflicht lässt sich nicht per Anweisung sicherstellen“, so Quiring. „Wer sie zu Recht einfordert, muss auch die Bedingungen schaffen, unter denen Schulen sie erfüllen können. Die dramatische Situation an speziellen Sonderschulen ist zudem kein Einzelfall, sondern Ausdruck einer strukturellen Unterausstattung. Auch an Grund- und Stadtteilschulen sowie an den Gymnasien führen gekürzte Schulbegleitungen zunehmend an die Grenzen einer verlässlichen Beschulung und Förderung. An den speziellen Sonderschulen zeigt sich diese Entwicklung aufgrund der hohen Unterstützungs- und Pflegebedarfe nur besonders drastisch.“
--
| Anhang | Größe |
|---|---|
| 130.95 KB |

