Das Bündnis für zukunftsfähige Schulen in Hamburg erwartet von der Behörde für Schule, Familie und Bildung (BSFB), dass sämtliche Fälle von beantragter Schulbegleitung einer sofortigen zweiten Prüfung unterzogen werden.
Eine Überprüfung darf sich nicht nur auf die Fälle beschränken, in denen Eltern gegen eine Kürzung Widerspruch eingelegt haben. Gerade aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit ist eine umfassende Überprüfung notwendig.
Nicht alle Familien verfügen über die gleichen Möglichkeiten, sich gegen eine Kürzung zu wehren. Sprachbarrieren, fehlende Kenntnisse des Verwaltungsverfahrens oder eine schwierige soziale und familiäre Situation können dazu führen, dass Eltern einen Bescheid nicht widersprechen – obwohl ihr Kind die notwendige Unterstützung weiterhin dringend benötigt.
Damit besteht die Gefahr, dass gerade diejenigen Kinder und Familien benachteiligt werden, die ohnehin auf besondere Unterstützung angewiesen sind.
Bildungsgerechtigkeit bedeutet auch, diejenigen besonders zu schützen, die ihre Rechte und Ansprüche möglicherweise nicht selbstständig einfordern können.
Dass die Behörde nach eingelegten Widersprüchen Entscheidungen zur Schulbegleitung in zahlreichen Fällen noch einmal korrigiert und Unterstützungsleistungen nachträglich bewilligt hat, wirft Fragen hinsichtlich der ursprünglichen Einschätzung des Unterstützungsbedarfs auf. Dabei kamen Einwände nicht nur von Eltern: Auch Schulen beziehungsweise Schulleitungen haben Entscheidungen widersprochen und an dem gemeinsam mit den ReBBZ ermittelten Unterstützungsbedarf festgehalten. Dass in solchen Fällen anschließend nachgesteuert und Unterstützungsleistungen doch bewilligt wurden, unterstreicht zusätzlich die Notwendigkeit, die ursprünglichen Entscheidungen der BSFB umfassend zu überprüfen. Dabei darf es ausschließlich um die Frage gehen, welche Unterstützung ein Kind tatsächlich benötigt, um am Unterricht und am schulischen Leben teilhaben zu können.
Aus diesem Grund fordern wir die sofortige und verbindlich Überprüfung sämtlicher Anträge.
„Ob ein Kind die notwendige Schulbegleitung bekommt, darf nicht davon abhängen, wie gut seine Eltern Bescheide verstehen, Widersprüche formulieren oder sich durch Verwaltungsverfahren kämpfen können. Wenn nach Widersprüchen Entscheidungen in vielen Fällen korrigiert werden, müssen wir auch über die Kinder sprechen, deren Eltern keinen Widerspruch eingelegt haben. Deshalb reicht es nicht, nur die laut gewordenen Fälle noch einmal anzusehen. Alle betroffenen Fälle gehören auf den Tisch und müssen anhand des tatsächlichen Unterstützungsbedarfs der Kinder erneut geprüft werden. Inklusion ist kein Wettbewerb darum, welche Familie am hartnäckigsten für ihr Kind kämpfen kann. Bildungsgerechtigkeit bedeutet gerade, auch diejenigen Kinder zu schützen, deren Eltern ihre Ansprüche nicht ohne Weiteres durchsetzen können.“ (Torsten Schütt, GEST)
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Im Bündnis für zukunftsfähige Schulen Hamburg
arbeiten die Eltern-, Schüler*innen- und Lehrer*innenkammer, der Verband für Stadtteilschulen GGG, die Gemeinschaft der Elternräte an Stadtteilschulen GEST, die Vereinigung der Leitungen Hamburger Gymnasien und Studienseminare VLHGS, die Vereinigung der Stadtteilschulleitungen in der GGG, der Verband Hamburger Schulleitungen VHS und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW zusammen.
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