Das Bündnis für zukunftsfähige Schulen sieht die von der Schulbehörde angekündigten Veränderungen bei der Schulbegleitung mit großer Sorge. Aus Sicht des Bündnisses besteht die Gefahr, dass notwendige Unterstützungsleistungen für Schüler*innen mit Behinderungen, sonderpädagogischem Förderbedarf oder komplexem Unterstützungsbedarf künftig nicht mehr in ausreichendem Maß, nicht mehr rechtzeitig oder nicht mehr bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.
Schulbegleitung ist für viele Kinder und Jugendliche keine zusätzliche Komfortleistung, sondern eine zentrale Voraussetzung für Teilhabe, Bildung, Schutz und gelingendes Lernen im schulischen Alltag. Sie ermöglicht vielen Schüler*innen überhaupt erst, am Unterricht, am Ganztag und am sozialen Leben in der Schule verlässlich teilzunehmen.
Besonders kritisch sehen wir, wenn pädagogisch, sozialpädagogisch oder anderweitig qualifiziertes Personal künftig nur noch eingeschränkt oder in Ausnahmefällen als Schulbegleitung bewilligt werden soll. Für viele Schüler*innen mit hohem oder komplexem Unterstützungsbedarf sind Kontinuität, Verlässlichkeit und fachliche Qualität entscheidend. Werden diese Voraussetzungen geschwächt, verschlechtern sich Bildungs- und Teilhabechancen. Zugleich steigen die Belastungen für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Schulbegleitungen, Schulleitungen, Eltern und Mitschülerinnen.
Auch mögliche neue Hürden beim Zugang zur Schulbegleitung müssen kritisch geprüft werden. Unterstützung darf nicht erst dann einsetzen, wenn Schwierigkeiten über längere Zeit sichtbar geworden oder andere Maßnahmen gescheitert sind. Inklusion braucht frühzeitige, präventive und passgenaue Unterstützung. Ein verlorenes Schuljahr lässt sich für betroffene Kinder und Jugendliche nicht nachholen.
Bereits heute berichten Schulen, Eltern und Träger von Personalmangel, langen Wartezeiten und Unsicherheit bei der Versorgung mit Schulbegleitung. Die angekündigten Änderungen drohen diese Lage weiter zu verschärfen. Kurz vor den Sommerferien brauchen Schulen, Familien und Beschäftigte Planungssicherheit statt zusätzlicher Verunsicherung.
Das Bündnis für zukunftsfähige Schulen fordert die Schulbehörde daher auf,
- die geplanten Änderungen zur Schulbegleitung zum Schuljahr 2026/27 auszusetzen,
- die vorgesehenen Kriterien, Verfahren und Auswirkungen vollständig transparent zu machen, sicherzustellen, dass notwendige Schulbegleitungen weiterhin bedarfsgerecht und rechtzeitig bewilligt werden,
- den individuellen Unterstützungsbedarf der Kinder und Jugendlichen zum Maßstab aller Entscheidungen zu machen,
- qualifizierte Fachlichkeit, Kontinuität und Verlässlichkeit in der Schulbegleitung zu sichern,
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Elternvertretungen, Schüler*innenvertretungen, Schulen, Schulleitungen, Beschäftigte, Personalvertretungen, Träger, Fachverbände und Gewerkschaften in einen echten Beteiligungsprozess einzubeziehen.
Inklusion gelingt nicht durch zusätzliche Hürden, pauschale Lösungen oder Einsparlogik. Sie gelingt durch ausreichende Ressourcen, qualifiziertes Personal, verlässliche Strukturen und die Bereitschaft, jedem Kind und Jugendlichen die Unterstützung zu geben, die für Bildung und Teilhabe notwendig ist. Das Recht auf inklusive Bildung darf nicht durch organisatorische Umsteuerung oder Haushaltsvorgaben ausgehöhlt werden. Hamburg braucht nicht weniger, sondern mehr Unterstützung für eine zukunftsfähige inklusive Schule.
Bündnis zukunftsfähige Schulen, 29.06.2026
Schüler:innenkammer Hamburg
Elternkammer Hamburg
GEST - Gemeinschaft der Elternräte an Stadtteilschulen
Lehrer*innenkammer Hamburg
VLHGS – Vereinigung der Leitungen Hamburger Gymnasien und Studienseminare
Vereinigung der Schulleitungen der Hamburger Stadtteilschulen in der GGG
VHS - Verband Hamburger Schulleitungen
GEW Hamburg - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
GGG Hamburg - Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens
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