Die Temperaturen steigen – und mit ihnen die Frage nach dem Hitzefrei. Viele Eltern, Schüler*innen und Beschäftigte fragen sich: Gibt es dafür feste Regeln?
Die kurze Antwort: Nein. In Hamburg gibt es keinen automatischen Anspruch auf Hitzefrei und keine festgelegte Temperaturgrenze, ab der der Unterricht ausfallen muss.
Über Maßnahmen bei großer Hitze entscheidet die jeweilige Schulleitung. Dabei werden die Bedingungen vor Ort berücksichtigt, etwa die Temperaturen in den Unterrichtsräumen, die Möglichkeiten zum Lüften oder die Belastung für Schüler*innen und Beschäftigte.
Hitzefrei ist dabei nur eine Möglichkeit. Schulen können auch andere Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel Unterricht in kühlere Räume verlegen, Stunden verkürzen oder zusätzliche Pausen ermöglichen.
Wichtig ist außerdem: Jüngere Schüler*innen können nicht einfach nach Hause geschickt werden. Die Schule muss sicherstellen, dass Betreuung gewährleistet ist oder die Eltern informiert sind.
Auch für Beschäftigte spielt der Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle. Hohe Temperaturen in Klassen- und Arbeitsräumen können eine erhebliche Belastung darstellen. Schulen sind daher verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen.
Die GEW Hamburg empfiehlt Beschäftigten, sich bei Fragen an ihren Personalrat oder an die GEW zu wenden. Gemeinsam lassen sich häufig pragmatische Lösungen finden, um Lernen und Arbeiten auch an heißen Tagen möglichst erträglich zu gestalten.
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