Die Lehrer*innenkammer Hamburg begrüßt den geplanten § 98e im Schulgesetz als wichtigen Schritt, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an Schulen rechtlich zu regulieren. Sie hebt positiv Vorgaben wie Datensparsamkeit, Dokumentationspflichten und das Verbot automatisierter Notengebung hervor. Gleichzeitig macht die Stellungnahme deutlich, dass der Entwurf in zentralen Punkten zu kurz greift.
Kritisch ist vor allem, dass grundlegende Fragen ungeklärt bleiben. So fehlen beispielsweise transparente Kriterien für die Zulassung von KI-Systemen. Entscheidungen darüber werden bislang der Behörde überlassen, ohne dass es klare Verfahren oder die Beteiligung der schulischen Gremien gibt. Dabei geht es nicht nur um Technik, sondern auch um zentrale Wertefragen.
Auch die Rolle von Schüler*innen, Eltern und schulischen Interessenvertretungen ist aus Sicht der Lehrer*innenkammer unzureichend. Sie sollen lediglich informiert werden, obwohl KI tief in Fragen von Datenschutz, Bildungsgerechtigkeit und Persönlichkeitsrechten eingreift. Deshalb wird eine verbindliche Mitbestimmung bei Einführung und Nutzung von KI-Systemen gefordert.
Zudem wirft die mögliche Nutzung von Schüler*innendaten für das Training von KI-Systemen erhebliche datenschutz- und gesellschaftspolitische Fragen auf. Hier sind klare Regeln und ein breiter öffentlicher Diskurs notwendig.
Ein weiteres Problem sieht die Kammer in der praktischen Umsetzung: Viele der vorgesehenen Anforderungen können von den Schulen mit dem vorhandenen Personal kaum bewältigt werden. Ohne zusätzliche Ressourcen drohen Überforderung oder ein unkontrollierter Einsatz von KI.
Fazit: Der Gesetzentwurf ist ein notwendiger Anfang, benötigt jedoch verbindliche Beteiligung, klare Regeln und eine deutlich bessere personelle Ausstattung, um in der Praxis zu funktionieren.
Die Stellungnahme der Lehrer*innenkammer findet sich im Anhang.
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