Die geplante Reform der Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) für die gymnasiale Oberstufe stellt einen tiefgreifenden Eingriff in Struktur, Inhalte und Organisation der Sekundarstufe II dar. Sie wurde im März 2023 beschlossen und zielt insbesondere auf eine erhöhte länderübergreifende Vergleichbarkeit der Abiturergebnisse sowie eine Entlastung der Oberstufenstruktur. Die Umsetzung ist bis spätestens 1. August 2027 vorgesehen und die Regeln werden für das Abitur 2030 wirksam.
Kernpunkte der Reform liegen u.a. in Fächerbegrenzungen und klaren Einbringungsverpflichtungen. Diese Veränderungen greifen unmittelbar in bestehende Kurs- und Profilstrukturen ein und erfordern in Hamburg eine grundlegende Anpassung der bisherigen Studienstufenmodelle. Die Reform reagiert damit auf die langjährige Kritik an der starken föderalen Heterogenität der Oberstufenregelungen, führt jedoch zugleich zu erheblichen Umstellungsbedarfen in den Ländern.
Auf die bislang unzureichende konzeptionelle Vorbereitung hat das Bündnis für zukunftsfähige Schulen in Hamburg bereits hingewiesen.
Auch die folgende Stellungnahme nimmt vor diesem Hintergrund eine kritische Bewertung des Reformprozesses vor und formuliert Anforderungen, die aus Sicht der Hamburger Schulen und ihrer Beschäftigten für eine zukunftsfähige, gerechte und tragfähige Ausgestaltung der Oberstufe unverzichtbar sind.
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Bild: Gerd Altmann auf Pixabay
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