Mit Bedauern nimmt die GEW Hamburg zur Kenntnis, dass das Hamburgische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 2. April 2025 (Az. 14 Bf 50/24.PVL) die Mitbestimmungsrechte des Gesamtpersonalrates für das pädagogische Personal in einer zentralen Frage des Gesundheitsschutzes verneint hat. Damit wurde ein früherer Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgehoben, das dem Antrag des Gesamtpersonalrats noch stattgegeben hatte.
Konkret ging es um die Aufhebung von Regelungen aus einem Schreiben des Landesschulrats vom 24. September 2012, die älteren pädagogischen Beschäftigten Schutz bieten sollten. Diese sahen vor, Lehrkräfte, Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen ab dem 58. Lebensjahr nicht gegen ihren Willen zu versetzen und pädagogisches Personal ab dem 55. Lebensjahr nicht zur Teilnahme an Klassenreisen zu verpflichten.
Im August 2022 wurden diese Regelungen von der Behörde für Schule und Berufsbildung einseitig aufgehoben – ohne vorherige Beteiligung des Gesamtpersonalrats. Aus Sicht des Gremiums handelte es sich dabei um die Aufhebung von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes, welche der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 des Hamburgischen Personalvertretungsgesetzes (HmbPersVG) unterliegen.
Das Oberverwaltungsgericht vertrat hingegen die Auffassung, dass es sich bei den Regelungen von 2012 lediglich um Empfehlungen gehandelt habe, die von den Dienststellenleitungen bei Ihren Entscheidungen zwar beachtet werden sollen, nicht aber um verbindliche Maßnahmen. Ihre Aufhebung stelle daher ebenfalls keine Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinne dar und sei nicht mitbestimmungspflichtig.
Der Gesamtpersonalrat hält diese Rechtsauffassung für nicht überzeugend. „Wenn Maßnahmen zum Schutz älterer Kolleg*innen, die jahrelang in der Praxis zur Anwendung kamen, ohne Beteiligung der Personalvertretung aufgehoben werden können, dann ist der präventive Gesundheitsschutz im Schulbereich ernsthaft gefährdet“, betont der Vorsitzende Jan Voß. Der Gesamtpersonalrat sieht darin eine Schwächung der Mitbestimmungsrechte und ein fatales Signal an die Beschäftigten. Diese Einschätzung teilt auch die GEW Hamburg. Der GPR streitet weiter für Maßnahmen zum alternsgerechten Arbeiten und hat einen entsprechenden Initiativantrag auf den Weg gebracht.
„Die GEW unterstützt diesen Schritt voll und ganz. Entlastungen für ein alternsgerechtes Arbeiten einzufordern ist der richtige und unerlässliche Schritt! Die GEW wird sich gemeinsam mit den Personalräten auch weiterhin für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten einsetzen“, kommentiert Yvonne Heimbüchel, stellvertretende Vorsitzender der GEW Hamburg.
Hintergrund
Seit 2012 gilt an den Hamburger Schulen, dass Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit Erreichen des 58. Lebensjahres von Umsetzungen auszunehmen sind und das pädagogische Personal ab dem 55. Lebensjahr nicht zur Teilnahme an Klassenreisen verpflichtet werden kann. Diese Dienstanweisung des damaligen Amtsleiters Norbert Rosenboom wurde durch einen Brief der Behörde aufgehoben. Die GEW war zutiefst empört über diese Maßnahme, kritisierte sie in einer Pressemitteilung vom 25. August 2022 scharf und kündigte am 8. September 2022 an, dass Personalräte und die GEW den rechtlichen Umgang damit prüfen werden.
Werde jetzt GEW-Mitglied und profitiere von vielen Vorteilen!
Foto: Lukas Bieri auf Pixabay