Die GEW-Fachgruppe Sonderpädagogik und Inklusion fordert eine Verbesserung der Bedarfsgrundlagen an Speziellen Sonderschulen in Hamburg
Unterfinanzierung an Hamburger Sonderschulen hat Tradition
Dass Sonderschulen unterfinanziert waren und sind, gestand Oberschulrat Martin Gustorff schon 2019 in einem Gespräch mit dem Vorstand der GEW-Fachgruppe Sonderpädagogik und Inklusion ein. In langer Tradition – alle Schulräte der Sonder- und Förderschulen konstatierten den Mangel in der ein oder anderen Form seit Jahrzehnten – wurde auch von Seiten der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) informell zugegeben, dass Veränderungen nötig wären. Immerhin konnte Oberschulrat Pape für eine gewisse Zeit Pflegekräfte aus privatisierten Krankenhäusern an die Schulen holen. Die Planstellen liefen jedoch aus und wurden nicht neu besetzt. Seit Jahrzehnten sind die Sonderschulen von Verbesserungen praktisch ausgeschlossen, sie mussten sogar noch Verschlechterungen hinnehmen (z. B. Streichung der Sprachförderstunden). Die offiziellen Bedarfsgrundlagen der Behörde sind die Grundlage für die Ausstattung der Schule mit den entsprechenden Ressourcen für Lehrer*innen und Pädagogisch-Therapeutisches Fachpersonal (PTF). Diese haben sich in den letzten Jahrzehnten kaum verändert. Lediglich die Zuweisung für schwerstbehinderte Schüler*innen verbesserten die Zuweisungen der Lehrkräftestunden im letzten Jahrzehnt. Im Ergebnis sind diese aber immer noch signifikant geringer als für alle anderen Schüler*innen an Sonderschulen. Ein Skandal, denn schwerstbehinderte Schüler*innen benötigen denselben Umfang an Bildungsangeboten.
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Uli Hoch, Fachgruppe Sonderpädagogik und Inklusion
Der vollständige Artikel findet sich in der hlz hlz 11-12/2024, S. 28 f.
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Illustration: Andrea von Redecker