Anlass der Erarbeitung der neuen Richtlinien ist die Rahmenvereinbarung der Hamburgischen Bürgerschaft im September 2019 zum „Schulstrukturfrieden“, die unter anderem vorsieht, den Unterrichtsausfall nachhaltig zu reduzieren. Die nun erarbeitete Richtlinie soll einen Rahmen für das schuleigene Vertretungskonzept setzen, innerhalb dessen die Schulen ihre schulspezifischen Grundsätze zur Vermeidung von Unterrichtsausfall, zur Gestaltung von erforderlichem Vertretungsunterricht so-wie zur Rechenschaftslegung im Sinne eines Vertretungsmanagements erarbeiten und beschließen und in dem sie die für die Organisation von Vertretungsunterricht bereitgestellten Ressourcen einsetzen. Ziel ist es, den Vertretungsunterricht als „Fortsetzung bzw. originären Teil des regulären Fachunterrichts“ zu gestalten.
Die Lehrer*innenkammer befürchtet, dass durch den Druck auf die Schulleitungen, Unterrichtsausfälle zu minimieren, bei gleichzeitig stark reduzierten Personalkapazitäten, der Unterricht tendenziell qualitativ schlechter wird, da Unterricht an anderen Lernorten weniger genehmigt wird.
Die Lehrer*innenkammer sieht in der ihr vorliegenden Richtlinie daher keine weiterführenden oder hilfreichen „Grundsätze“, die das Problem der fehlenden, fachlichen Ressourcen lösen könnte. Auf der einen Seite sind die Grundsätze sehr allgemein gehalten und daher eher als Rahmen zu verstehen, in einigen Fällen dann aber sehr weitreichend und fordernd und in ihren vorgeschlagenen Lösungsansätzen unausgegoren.
Die Stellungnahme der Lehrerkammer findet sich im Anhang.
Weitere Infos zur Lehrerkammer finden sich unter http://lehrerkammer.hamburg.de/.